Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 150

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Ich unterstreiche das, was mein Vorredner Kurt Heindl in Bezug auf die Wichtigkeit für die Exportwirtschaft gesagt hat. Sie ist in Bezug auf die Sicherung österreichischer Arbeitsplätze, aber auch gerade im Hinblick auf die kommende Erweiterung der Europäischen Union ein bedeutender Faktor.

Meine Damen und Herren! Der Export und die Industrie sind die Träger des ausgezeichneten Wirtschaftsklimas in Österreich, letztlich auch ein Garant für eine prosperierende Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen entscheidend. – Wir freuen uns darüber. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller zu Wort gemeldet. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 3 Minuten beschränkt. – Bitte.

18.10

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Ausführungen befassen sich mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen diesen beiden Ländern werden derzeit durch das Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 in der Fassung des Abkommens vom 8. Juli 1992 geregelt. Über Ersuchen Deutschlands wurden im Jänner 1996 Verhandlungen über eine Gesamtrevision aufgenommen, die im Juni 2001 abgeschlossen werden konnten. Unseren Vertretern im Finanzministerium gelang es, die von Deutschland gewünschten, aber für Österreich diskriminierenden Standortbestimmungen zu vermeiden. Das neue DBA folgt im Wesentlichen auch dem OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, kurz auf einige Punkte einzugehen. Die neuen Betriebstättendefinition folgt dem Konzept der OECD; der Katalog der Ausnahmebestände wurde erweitert. Auch bei der Behandlung von Künstler- und Sportlereinkommen treten neue Richtlinien in Kraft. Künftighin werden auch gewerblich tätige Musiker sowie künstlerisch tätige Musiker im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig sein. Ein gewisses Einkommen wird aber von Seiten Deutschlands in allen Rechnungsmethoden angewandt. Steuerfreiheit ist dann gegeben, wenn Kunst- und Sportveranstaltungen aus öffentlichen Mitteln des Entsendestaates überwiegend gefördert werden.

Das neue Abkommen stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar, wobei festzustellen ist, dass Deutschland ursprünglich Ziele verfolgte, die für den Standort Österreich nachteilig gewesen wären. Ein Beharren Österreichs auf dem alten Abkommensstand wäre angesichts der rechtspolitischen Ziele Deutschlands völlig unrealistisch gewesen. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass die Modernisierung des Vertrages auch aus Sicht der österreichischen Wirtschaftsinteressen durchaus vorteilhaft erscheint.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich ersuche Sie, diesem Doppelbesteuerungsabkommen Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.13

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich kann es viel kürzer machen. Was bei all diesen Dingen regelmäßig übersehen wird, ist die Fragestellung, wie die Industrieländer mit den Standards in den Entwicklungsländern umgehen und welche zusätzlichen Konflikte das heraufbeschwört.


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