Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 70

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Zusammen mit den Einsparungen bei den Ressorts und mit den Personalreformen wird dies eine Kostenreduktion von 21,2 Milliarden Schilling bringen. Das kann mit Recht als das größte Verwaltungsreformpaket der letzten 30 Jahre bezeichnet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die wesentlichsten Inhalte sind schon einige Male besprochen worden. Die Bezirksverwaltungsbehörde wird aufgewertet und als die zentrale Anlaufstelle der Bürger konzipiert. Dort, wo der Bürger sitzt, soll der Bürger auch zu seinem Recht kommen. Es gibt das "One-Stop-Shop"-Prinzip, die Verwirklichung der lang erhofften und erwogenen Verfahrenskonzentration; der Bürger bekommt einen Bescheid und hat ein Verfahren.

Die Berufungsbehörde UVS, der Unabhängige Verwaltungssenat, wird zur Berufungsbehörde in den Ländern. Es kommt zur Ermöglichung des elektronischen Aktes, einige Gesetze werden aufgehoben. Und im Gesundheits- und Krankenpflegebereich werden die Aufgaben, die durch die Behörde nicht mehr wahrgenommen werden müssen, durch die Standesvertretung wahrgenommen. – Ein meiner Meinung nach wirklich zukunftsträchtiges Modell.

Zu den Vorwürfen; sie sind ja nicht neu und leider auch nicht besser geworden. Ich habe gehört, die Bezirksverwaltungsbehörde kann es nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben keine Ahnung, was Bezirksverwaltungsbehörden derzeit schon für Verfahren machen. Selbstverständlich sind sie in der Lage, auch die ihnen nun zugewiesenen Verfahren ordentlich durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben mit den Betroffenen gesprochen. Dort, wo Nachholbedarf gegeben ist, werden vom Land – auch das wurde versprochen – selbstverständlich Schulungen durchgeführt. Es wäre eine total einäugige Vorgangsweise, wenn es nicht möglich wäre, Behörden, die derzeit schon Aufgaben erledigen, zu einer Aufgabenerweiterung zu bringen. Dies nicht zuzulassen wäre geradezu fahrlässig.

Es ist von Herrn Abgeordnetem Wittmann und auch von der Frau Abgeordneten Lichtenberger der Vorwurf gekommen, dass der UVS nicht dazu imstande sein wird beziehungsweise mehr Personal dazu benötigt. Natürlich ist das richtig. Er wird mehr Personal bekommen. Aber dafür entfallen ja auch Aufgaben in der Landesverwaltung. Die Juristen können ja den UVS zugeteilt werden, das wissen Sie ganz genau. Das zu sehen, dazu bedarf es allerdings auch einer gewissen Flexibilität im Denken, Frau Abgeordnete. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dann zu den vom Herrn Abgeordneten Wittmann gestellten Fragen beziehungsweise Einwendungen zu den kassatorischen und reformatorischen Entscheidungen der UVS. Mir tut er eigentlich Leid, der Herr Wittmann. Leider ist er nicht da. (Abg. Dr. Wittmann winkt mit der Hand.) Seine Vorstellung, wie die Behörde den Bürger quälen möchte, wie bösartig sie vorgeht, ist wirklich unvorstellbar.

Ich muss Ihnen sagen, ich gehe nicht davon aus – ich weiß nicht, ob er andere Erfahrungen in Wiener Neustadt, wo er Bürgermeister war, gemacht hat –, dass der Landeshauptmann, um sozusagen die Bürger zu quälen, Weisungen geben wird, dass der UVS nur kassatorisch entscheiden kann. Diese Sichtweise ist geradezu absurd! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, gehen schon davon aus – und ich weiß, dass dies auch richtig ist; wir kennen nämlich die Verwaltung –, dass die Verwaltung und die Beamten in der Lage sind – und es auch wollen, wenn sie die Möglichkeiten dazu haben –, dem Bürger bürgerfreundlich, serviceorientiert entgegenzukommen. Das wissen wir, wir kennen sie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zu den Vorwürfen der Frau Abgeordneten Lichtenberger. Es ist richtig, das ist keine Bundesstaatsreform, aber es ist eine wirkliche Verwaltungsreform. Wenn Sie die Bundesstaatsreform wollen, die wir auch wollen, dann benötigen Sie eine konstruktive Oppositionspartei, aber die ist uns leider abhanden gekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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