Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 71

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Wir wollen unsere konstruktive Haltung beweisen und auch darlegen. Wir sind Ihren Einwendungen, die Sie im Ausschuss zum Eisenbahngesetz gebracht haben, nachgekommen und haben einen entsprechenden Abänderungsantrag vorgelegt, der verteilt wurde und vorliegt.

Die wesentlichen Inhalte sind, dass beim Bauen auf fremdem Grund der Bauherr die Eigentümer oder die Nutzungsberechtigten der Liegenschaften mindestens vier Wochen vorher nachweislich verständigen muss. Der zweite Bereich des Abänderungsantrages betrifft Umstellungen im Rahmen der Euro-Umstellung. Wir wollen das Eisenbahngesetz nur einmal ändern und nicht zweimal. Das sind einfach die Änderungen im Zuge der Euro-Umstellung.

Damit kommen wir den von Ihnen zu Recht aufgezeigten Mängeln auch entsprechend nach, und ich würde mich freuen, Frau Abgeordnete, wenn Sie mitstimmten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Den ebenfalls geäußerten Bedenken, dass es im Umweltbereich nicht zu einer Nivellierung nach unten kommen sollte, wollen wir mit folgendem Antrag Rechnung tragen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen eingebracht im Zuge der Verhandlungen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Deregulierungsgesetz 2001 (886 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Zuge der Vollziehung des Deregulierungsauftrages bei in Aussicht genommenen Gesetzesänderungen und insbesondere bei der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft darauf zu achten, den Vorgaben des Regierungsübereinkommens nach einer einfacheren und bürgernahen Gesetzgebung zu entsprechen. Dabei sind auch neue Regelungstechniken nutzbar zu machen, die zur Reduzierung der Komplexität der geltenden Rechtsordnung sowie zur Eindämmung der Gesetzesflut führen.

Bei der Umsetzung von EU-Recht darf es aber nicht unter Deregulierungsgesichtspunkten zu einer "Nivellierung nach unten" im Sinne der Übernahme des niedrigsten gemeinsamen EU-Standards – beispielsweise im Umwelt- oder Lebensmittelbereich – kommen. Weiter gehende Regelungen sind im Interesse der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus in Österreich jedenfalls begründet.

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Das ist das, was Sie wollten, und ich denke, das ist das, womit wir auch Ihnen entgegenkommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte abschließend noch ganz kurz ein Wort zu den Ausführungen des Abgeordneten Wittmann betreffend das Zustellgesetz sagen, die geradezu abstrus, ja ganz einfach falsch waren. Beim Zustellgesetz geht es nur um die Änderung des § 17, welcher die Ermöglichung der elektronischen Zustellung zum Inhalt hat. Selbstverständlich muss sich die Behörde davon überzeugen, dass auch zugestellt werden kann! Aber die anderen Bestimmungen des Zustellgesetzes – wenn Sie das Gesetz genau lesen, dann werden Sie das feststellen können – bleiben nach wie vor unverändert. – Also es ist nicht so, wie Sie sagen, Frau Kollegin! Sie sollten die Gesetze, die wir vorlegen, auch lesen! (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich abschließend als Bewertung dieses Verwaltungsreformgesetzes Folgendes sagen: Es ist dies der erste Teil der Verwaltungsreform, es ist ein großer und wichtiger Teil, und ich freue mich, dass diese Bundesregierung den Mut gehabt hat, ein derart großes Reformprojekt – seit 30 Jahren warten wir darauf! – anzugehen. Ich freue mich darüber und hoffe, dass es auch zu einem guten Schluss kommen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.23


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