Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 100

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erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 2 des eingangs bezeichneten Gesetzesantrages wird folgende Ziffer 8a eingefügt:

"8a. In § 19 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

,(2a) Zu den allgemeinen baulichen Anforderungen gehören jedenfalls auch Maßnahmen, die Körperbehinderten, älteren oder gebrechlichen Personen, werdenden Müttern, Kindern und Fahrgästen mit kleinen Kindern die Benützung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge erleichtern. Einrichtungen für diese Personen sind durch Hinweise zu kennzeichnen.‘"

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Ich bitte, diesen Antrag in die Verhandlungen mit aufzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da auch Kollege Kukacka zu verkehrspolitischen Fragen – zum "Pickerl" – gemeint hat, da könne die ÖVP schön dahinter stehen, möchte ich Kollegen Khol, der gerade lächelt, auf Folgendes aufmerksam machen: Sie haben gemeint, es wurde alles so schön ausverhandelt. – Aber wenn alles so schön ausverhandelt wurde, wie Sie das meinen, dann verstehe ich die heutigen Annoncen, die von der Bundeswirtschaftskammer geschaltet wurden, betreffend die Überprüfung der PKW eigentlich nicht. So gut verhandelt dürften Sie das doch nicht haben, aber Sie werden wahrscheinlich mit denen noch weiterreden. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es nicht um die Autofahrerklubs, uns geht es nicht um die Kraftfahrzeug-Wirtschaft, uns geht es ausschließlich um die Verkehrssicherheit und um die Umwelt in unserem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch etwas zu dem Antrag, der von Ulrike Baumgartner und Herrn Krüger betreffend das Rohrleitungsgesetz eingebracht wurde, sagen: Das bedeutet, dass, wenn in Zukunft – laut neuer Verwaltungsreform – eine Pipeline gebaut wird, nicht mehr eine Landesbehörde oder der Minister zuständig ist, sondern dann sind im Wesentlichen 99 Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Dann wird bei jeder Bezirksgrenze ein Bezirkshauptmann dem anderen die Hand geben und sagen, wie bei ihm die Rohrleitung weitergebaut wird. – Alle Experten sagen mir, dass das jetzt funktioniert und dann wahrscheinlich nicht mehr funktionieren wird. Das ist die Verwaltungsreform, die Sie machen! – Ich gratuliere Ihnen dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und somit auch mit in Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. – Bitte.

14.02

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte ist einmal mehr Beweis dafür, wie verzweifelt die Opposition versucht, die Arbeit der Regierung einfach pauschal schlecht zu machen. Und wenn das gar nicht gelingt, weil man gar nichts findet, dann kann es schon einmal passieren, dass so manche Wortmeldung ein bisschen skurril wirkt, Herr Kollege Kräuter! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie haben schon wieder den Text vom letzten Mal mit!)

Tatsache ist, dass wir mit dem Verwaltungsreformgesetz einen großen Wurf machen, der als Ergebnis langer und harter Verhandlungen mit den Ländern, aber auch mit der Opposition eine


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