Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 105

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einem Zug von einer "Budgetmaus" und von einem "Armutszeugnis" gesprochen hat, dann aber wieder von einem "Kahlschlag"! – Also irgendetwas stimmt bei dieser Argumentation nicht.

Es stimmt vor allem auch seine Argumentation in Bezug auf das Vorruhestandsmodell insofern nicht, als er sagt, bei 80 Prozent erspare man sich nichts gegenüber 100 Prozent. Wenn man dann auch noch die eingesparten Betriebskosten dazurechnet, kann ich nur sagen: Sie haben, glaube ich, Ihren Rechenschieber und die Grundrechnungsarten nicht mehr so ganz im Kopf, Herr Klubobmann! (Abg. Dr. Gusenbauer: Die Arbeitsleistung zählt für Sie nichts, oder? Die arbeiten alle "umsonst"!)

Der Großteil der erwarteten Einsparungen betrifft natürlich Personalausgaben: 15 Milliarden Schilling von 21 Milliarden, Herr Kollege Gusenbauer! – Österreich wird ja nicht zu Unrecht als Beamtenstaat tituliert.

Es gibt eine vergleichende Studie neueren Datums, die die Kosten für den öffentlichen Sektor auflistet, und ich glaube schon, dass man Deutschland und Österreich in diesem Bereich vergleichen kann. Während Österreich bisher 10,26 Prozent an Kosten in Relation zum Bruttoinlandsprodukt bezahlt hat, so macht das in Deutschland nur 8,03 Prozent aus. Wenn man bedenkt, dass diese Differenz von zirka zwei Prozent von einem Bruttoinlandsprodukt in der Höhe von 2 800 Milliarden zu berechnen wäre, dann würde eine Angleichung des Prozentsatzes an jenen von Deutschland einen Einsparungseffekt von 50 Milliarden Schilling bedeuten müssen.

Dass wir nun mit der heute zur Beschlussfassung vorliegenden Verwaltungsreform 21,21 Milliarden Schilling einsparen, kann daher weder ein Armutszeugnis noch ein Kahlschlag sein, wie das von der großen Oppositionspartei behauptet wird. – Daran, dass sie nicht größer ausfallen konnte, ist wieder die größte Oppositionspartei schuld. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte.

14.24

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der durch diese Verwaltungsreform vollzogene Rückzug des Staates auf seine Kernaufgaben auch seine positiven Erscheinungsformen und Auswirkungen im Gesundheitswesen hat. Ich möchte das am Beispiel des Strahlenschutzgesetzes aufzeigen: Bisher war ein dreigliedriger Instanzenzug notwendig, bis hinauf zum zuständigen Bundesminister. Jetzt ist dieser Instanzenweg deutlich verkürzt. Er ist in die mittlere Bundesverwaltung verlagert, die Zuständigkeit des Landeshauptmannes geht auf die Bezirksverwaltungsbehörde über. Es kommt also zu einer Verkürzung auf einen zweigliedrigen Instanzenzug, und das bringt für alle, die damit zu tun haben, große Vorteile.

Ähnlich ist es bei den Apotheken-Bewilligungsverfahren. Das ist auch ein großer Schritt, dass hier der Bund ausgeschaltet ist und das in eine andere Instanz verlagert ist.

Ebenso beim Ärztegesetz: Die Ausbildungsstellen werden nun den Ärztekammern überlassen. Ähnlich verhält es sich auch bei den Heilvorkommen und Kurorten.

Kritik habe ich nur von Abgeordnetem Grünewald geerntet. Die ist aber unberechtigt. Wir brauchen uns wirklich keine Sorgen zu machen. Ich glaube, dass alle zufrieden sein können.

Insgesamt werden 20 000 Dienstposten eingespart. Es wird die von der SPÖ so propagierte Verwaltung der Verwaltung gekürzt. Das Parkinson’sche Prinzip – man ist mit sich selbst schon so beschäftigt, dass man gar nichts mehr braucht, das man bearbeiten soll – ist durchbrochen. Hier haben wir einen großen Schritt gemacht.


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