Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 173

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Mit den beim Europäischen Rat in Kopenhagen beschlossenen Beitrittskriterien konnten den Kandidaten die für die Eröffnung des Erweiterungsprozesses notwendigen Voraussetzungen objektiv, transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Europäischen Räte von Luxemburg und von Helsinki gaben die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen vor, wobei klargestellt wurde, dass die Fortschritte jedes Beitrittskandidaten in den Verhandlungen von den Vorbereitungsarbeiten des jeweiligen Landes für den Beitritt abhängig gemacht werden.

Bei den Europäischen Räten von Berlin und von Nizza wurde sichergestellt, dass die Union selbst sowohl finanziell als auch institutionell in der Lage ist, die Beitrittskandidaten als neue Mitglieder aufzunehmen. Überdies wurde die Wegskizze für den weiteren Verhandlungsverlauf beschlossen, die einen Abschluss der Verhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten bis Ende 2002, und, nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Göteborg, das Ziel ihrer Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2004 als Mitglieder vorsieht.

Seit mehr als drei Jahren laufen die Beitrittsverhandlungen mit den fünf Ländern der sogenannten Luxemburger Gruppe sowie mit Zypern. Ebenso sind am 15. Februar 2000 die Beitrittsverhandlungen mit den restlichen fünf mittel- und osteuropäischen Ländern sowie mit Malta eröffnet worden. In der Zwischenzeit sind je nach Kandidatenland – außer Rumänien und Bulgarien – die Hälfte oder zwei Drittel der Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen. Der Verhandlungsprozess befindet sich somit in der Zielgeraden, der Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit den am weitest fortgeschrittenen Kandidatenländern vor Ende 2002 erscheint daher möglich.

Österreich hat von Anbeginn die Beitrittsverhandlungen maßgeblich mitgestaltet und seine Interessen entschlossen aber konstruktiv vertreten. Aufgrund der engen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Beziehungen mit den Kandidatenländern gilt für Österreich, dass jedes einzelne der 31 Verhandlungskapitel des Acquis Communautaire von Bedeutung ist und mögliche Effekte der Erweiterung möglichst frühzeitig in den Verhandlungen zu thematisieren sind. Österreich bringt seine Interessen bei der Erstellung von gemeinsamen Standpunkten der EU zu den einzelnen Verhandlungskapiteln konstruktiv ein. Ebenso nimmt Österreich darauf Bedacht, die Kandidatenländer im Rahmen der Beitrittsverhandlungen frühzeitig auf die besonderen Herausforderungen bei der Übernahme und tatsächlichen Umsetzung des gemeinschaftlichen Rechtsbesitzstandes hinzuweisen.

Parallel zu den Verhandlungen auf europäischer Ebene laufen in Österreich auch die innerstaatlichen Vorbereitungen für die Erweiterung der Union. Es gilt, die optimalen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Österreicherinnen und Österreicher die Chancen und Vorteile der Erweiterung der Europäischen Union bestmöglich nützen können und etwaigen Risken vorgebeugt wird.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, die weiteren Beitrittsverhandlungen und die innerstaatlichen Vorbereitungen zur Erweiterung der Europäischen Union an folgenden Schwerpunkten auszurichten:

Für ein Europa im Interesse der Bürger

Trotz der eindrucksvollen Erfolge der Europäischen Union in der Erhaltung von Frieden und Sicherheit und in der wirtschaftlichen Entwicklung sind viele Bürgerinnen und Bürger skeptisch gegenüber "Europa". Die europäische Integration hat in den vergangenen Jahren große Dynamik entwickelt und für die Unionsbürger wird es immer schwieriger, diesen Prozess nachzuvollziehen. Dem muss entgegengewirkt werden – die europäische Einigung kann nur so stark sein,


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