Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 202

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das Eigentum an einem anderen Gewerbebetrieb, etwa an einem Tourismusbetrieb, gegenüber diesen Berechtigungen nichts mehr zählen sollte.

Außerdem stelle ich mir die Frage: Warum diese Eile? Was ist jetzt, in der beginnenden Adventzeit, plötzlich passiert, dass Sie dieses Gesetz so übereilt grundlegend verändern müssen? (Abg. Dr. Grollitsch: Drei Jahre!)  – Ich meine, Gesetze sollten eine längere Laufzeit haben.

Es ist mir aber auch etwas anderes aufgefallen, was wir im Ausschuss noch nicht diskutiert haben: In der vorangegangenen Novelle 1998 war ein Passus enthalten, dass der Bundesminister innerhalb einer Zweijahresfrist zu berichten hat. Jetzt haben wir nur einen sehr kurzen und nicht besonders aussagekräftigen Bericht bekommen. Ich habe urgiert, dass wir uns wenigstens eine volle Zweijahresperiode anschauen und dann die Erfahrungen beurteilen sollten. Daraus wurde nichts! Und was machen Sie jetzt? – Die Berichtspflicht wird abgeschafft! Super! In Zukunft gibt es keine Berichte mehr.

Und dann gibt es in diesem Gesetz noch etwas ganz Tolles: Heute Vormittag haben Sie sich mit der Verwaltungsreform abfeiern lassen und haben gesagt: One-Stop-Shop, das müssen die Bezirksverwaltungsbehörden sein, denn diese sind nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Was aber lese ich in den Ausführungen zu diesem Gesetz? "Die geltenden Zuständigkeitsregelungen haben sich nicht bewährt." – Zuständig war die Bezirksverwaltungsbehörde!

Weiters: "Von den Ländern wurde im Begutachtungsverfahren vorgebracht, dass für die Beurteilung der Voraussetzungen die erforderlichen Fachkenntnisse bei den Ländern nicht vorhanden sind, sodass eine Zuständigkeitskonzentration beim Wirtschaftsminister erfolgt."

Super! Die Bundessozialämter müssen aufgelöst werden. Da sagt man: Es geht ja nur um Sozialpolitik, da wird das Fachwissen schon irgendwie in den Bezirken vorhanden sein. Aber wenn es um Schotter geht, dann muss der Bundesminister persönlich einschreiten. Da hat sich wirklich eine sehr kräftige Lobby durchgesetzt! Bravo! (Beifall bei den Grünen.)

Von wegen Verwaltungsreform: Sie haben jetzt im Prinzip Unvereinbarkeiten drinnen, etwa zwischen Markscheider und Betriebsleiter, offenbar eine Lehre aus Lassing. Aber was lese ich da schon wieder? – Dass es Ausnahmen geben soll, und das natürlich gleich beim Bundesminister mit der entsprechenden Bürokratie! Für die Schotterlobby ist kein bürokratischer Aufwand zu teuer, da muss offenbar nicht gespart werden! Eine "tolle" Regelung!

Ich könnte jetzt auch sagen, dass wir damals schon gesagt haben, dass die Umsetzung der Umweltstandards im Hinblick auf die IPPC-Richtlinie, Seveso-II-Richtlinie, mangelhaft ist. Jetzt sind diese zwar enthalten, aber – so wie wir es heute auch bei Ihrem Deregulierungsgesetz diskutiert haben – nur im Sinne der absoluten Mindeststandards. Das heißt, Ihr heutiger Entschließungsantrag hat sich nicht einmal bis in die Abendstunden bewährt, denn in diesem Zusammenhang hätten Sie die Möglichkeit, zumindest ein bisschen über die europäischen Mindeststandards zu gehen, aber genau da, wo es wirklich für die Lebensqualität relevant ist, gibt es nur absolute Mindeststandards. Das ist wirklich kein Ruhmesblatt für das angebliche Umweltmusterland Österreich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Abgeordneter Grollitsch hat gesagt, dass die Grünen eine integrierte Rohstoffplanung verlangt haben. – Dazu sage ich: Ja, und das wollte nicht nur Kollegin Glawischnig, sondern das wollten wir alle. Aber was bedeutet denn Planung? – Wir wollen keine Wildwestplanung, bei der irgendwer irgendetwas tut und bekannt ist, dass es eine Lobby gibt, die sich abkapselt, bei der die Leute einander von der Ausbildung in Leoben her kennen und sagen: Wir wollen niemanden in unsere Karten schauen lassen! – Das ist eine geschlossene Gesellschaft, und wir haben nach dem Grubenunglück von Lassing gesehen, wie das funktioniert, wenn die dicht machen! Und jetzt machen Sie eine Rohstoffplanung, bei der die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht erkennbar sind!

Eine integrierte Rohstoffplanung, so wie wir sie verstehen und der wir gerne zustimmen würden, kennt natürlich eine Bürgerbeteiligung und eine Bürgerinnenbeteiligung, ein Mitspracherecht


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