Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 203

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und die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Aber wie gesagt: Dort, wo Rohstoffgebiete, vor allem betreffend die neobergfreien Mineralien, ausgewiesen werden, gibt es dann keine Rechtsmittel mehr. Daher wäre unseres Erachtens das Mindeste bei dieser Planung, dass es Einsichtnahmerechte und Mitspracherechte gibt. Aber offenbar ist dort, wo der lange Arm einer sehr zahlungskräftigen und bei der ÖVP einflussreichen Lobby hineinregiert, der Rechtstaat nicht mehr erwünscht! Und das ist sehr traurig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

20.16

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach dieser Fülle an Behauptungen und Vermutungen komme ich nun wieder zu den wenigen relevanten Fakten.

Frau Kollegin Petrovic! Sie haben davon gesprochen, dass Ihrer Meinung nach jetzt plötzlich eine Änderung in diesem Gesetz vorgenommen wird. Dazu sage ich: Wenn etwas plötzlich gemacht wurde, dann war es die letzte Novelle im Zusammenhang mit Lassing! (Zwischenruf des Abg. Eder. ) In dieser Novelle waren zwar durchaus legitime, sinnvolle und notwendige Veränderungen enthalten, die auch auf Anregungen von Bürgern, Bürgermeistern oder Bürgerinitiativen zurückgingen und umsetzungswürdig waren, aber man hat im Hinblick auf dieses Unglück von Lassing – mit diesem Unglück spielend – damals mit einer Plötzlichkeit auch Dinge in das Gesetz hineingedrückt, die darin wirklich nichts verloren hatten.

Wir haben das schon damals sehr kritisch kommentiert. Ich gebe zu, ich habe es dann mitbeschlossen, allerdings sehr gegen meine Überzeugung – das sage ich heute auch –, und manche dieser Befürchtungen haben sich schlicht und einfach auch bewahrheitet. (Abg. Mag. Gaßner: Was?)

Das Gesetz war in manchen Punkten betreffend die Normierungen überzogen, und es hat in manchen Punkten auch dem Schutz der Nachbarn und Anrainer nicht gedient. Es war für die Anrainer schlichtweg wenig hilfreich, denn jede starre Grenze, die nicht immissionsbezogen ist, hilft den Nachbarn nicht, sondern stellt nur eine schikanöse Behandlung von Konsenswerbern dar.

Wichtig ist schlussendlich, wenn wir vom Schutz von Nachbarn und Anrainern reden, dass man davon ausgeht, mit welcher Belastung sie es, objektiv gesehen, wirklich zu tun haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine solche Belastung in Metern misst! Den Experten muss man mir erst bringen, der das mit dieser Maßeinheit misst! Ich denke, dass man die objektive Belastung von Anrainern und Nachbarn wohl eher anhand von Gutachten, die auf die tatsächliche Immission am Standort des Nachbarn und Anrainers und entsprechende Messungen an dieser Stelle abstellen, messen kann. Deswegen und aus keinem anderen Grund ist diese starre 300-Meter-Grenze geändert beziehungsweise in der Weise gelockert worden, dass sie jetzt eben auf die Immission des Nachbarn bezogen, auf die tatsächliche Belastung hin beurteilt werden muss.

Alle anderen Änderungen in diesem Gesetz bringen schlicht und einfach eine Vereinfachung in der Verwaltung, ob das jetzt die Erleichterung hinsichtlich der Einreichunterlagen der Kleinbetriebe ist, ob das die flexiblere Gestaltung der Geltungsdauer von Gewinnungsbetriebsplänen ist oder ob es um die manchmal unzumutbaren gesetzlichen Erfordernisse bei Bergbuch und Betriebspflichten und Ähnliches mehr geht.

Ich glaube, man kann abschließend feststellen, dass dieses Gesetz wirklich einen Schritt in die richtige Richtung zurück darstellt. Es repariert manche überzogenen Bestimmungen, die damals auf Grund des Anlassfalls Lassing getroffen wurden, ohne die Rechte und die objektiv vorhandenen Schutzbedürfnisse von Nachbarn und Anrainern in irgendeiner Weise zu schmälern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.19


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