Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 204

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Sima. – Bitte.

20.19

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Entgegen der Meinung des Kollegen Kopf vertrete ich die Auffassung, dass diese Novelle zum Mineralrohstoffgesetz Umweltstandards senkt und Anrainerrechte beschneidet. (Ruf bei der ÖVP: Er heißt Kopf!)  – Ich habe "Kopf" gesagt, ich kenne seinen Namen; das schaffe ich gerade noch, auch um diese Uhrzeit!

Herr Kollege Kopf! Ihr Argument, dass sich die Belastung nicht in Meterabständen messen lässt, war nicht besonders schlüssig! Der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass die Belastung, wenn eine Schottergrube 100 Meter vor der Haustüre liegt, größer ist, als wenn sie 300 Meter weit weg wäre. (Abg. Kopf: Es gibt ja auch noch andere Einflüsse in der Umgebung!)

Entschuldigen Sie, aber es ist völlig absurd, wenn Sie jetzt sagen, dass man diese Belastungen in einem objektiven Gutachten feststellen muss! Wer muss denn die Gutachten beibringen? – Die Betroffenen müssen ein Gutachten machen lassen, und da hat man genau das Problem der Beweislastumkehr! Die Betroffenen müssen ein Gutachten beibringen und dieses finanzieren, sie müssen das rechtlich durchstreiten und belegen, dass sie mehr belastet sind als früher. Die Firmen können hingegen werken, wie sie wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das ist das Ergebnis Ihrer Gesetzesnovelle, und das halte ich für untragbar für die betroffenen Anrainer!

Meiner Meinung nach spricht dieses Gesetz eine wirklich eindeutige Sprache, nämlich Deregulierung um jeden Preis auf Kosten der Lebensqualität der Betroffenen. Es fügt sich wirklich nahtlos in die Reihe der vielen anderen Umweltschutzgesetze ein, die Sie in den letzten zwei Jahren massiv geschwächt haben, und auch in die Reihe der Bürgerrechte, die Sie abgebaut haben. Es ist nicht das erste Mal, dass wir über derlei Änderungen diskutieren. Ich erinnere etwa an die UVP-Gesetze, die Sie geändert haben.

Ich möchte jetzt noch ein bisschen über die Abschaffung dieser 300-Meter-Schutzzone reden, denn das ist für uns einer der zentralen Punkte dieser Novelle. – Sie haben hier zahllose Ausnahmeregelungen neu geschaffen, und eine fällt dabei besonders ins Auge, nämlich jene betreffend die besonderen örtlichen Gegebenheiten. Diese Ausnahmeregelung hat es auch bisher gegeben, aber mit der ganz klaren taxativen Aufzählung, was eine besondere örtliche Gegebenheit ist, nämlich eine Autobahn, eine Schnellstraße oder eine Bahntrasse, die dazwischen liegt.

Diese taxative Aufzählung lassen Sie jetzt aber einfach weg, und jeder kann sich quasi selbst einen Reim darauf machen, was in Zukunft eine besondere örtliche Gegebenheit ist. Das heißt, es ist de facto mit dieser Bestimmung möglich, alles zu einer besonderen örtlichen Gegebenheit zu erklären, bei der die 300-Meter-Schutzzone bis auf 100 Meter unterschritten werden kann. Meiner Meinung nach ist es überhaupt nicht gerechtfertigt und auch sachlich nicht erklärbar, warum Sie einen solchen Gummiparagraphen geschaffen haben!

Auf Ihren Vorschlag betreffend ein Gutachten bin ich vorhin schon eingegangen. Es ärgert mich wirklich besonders, wenn den Bürgern in diesem Zusammenhang ohnedies schon sehr viele Belastungen aufgebürdet werden und dann von Ihrer Seite noch das Argument kommt, dass das jetzt ohnehin eine qualitative Verbesserung darstelle.

Da der Gewinnungsbetriebsplan künftig nur noch alle fünf Jahre vorgelegt werden muss, fallen in Zukunft natürlich auch wichtige Parteienrechte für die Anrainer weg und auch all jene Gutachten, die mit diesem Gewinnungsbetriebsplan immer zu liefern waren, der bisher jährlich erstellt werden musste.


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