wollten Sie die Möglichkeit schaffen, dass es Tochter-Verwertungsgesellschaften gibt, bei denen sich Immobilienfonds, Banken und Versicherungen einkaufen können, die viel Geld damit verdienen und von denen Renditen, und zwar unbegrenzt, ausgeschüttet werden. Zur Kasse wird in diesem Fall der Mieter gebeten. Das war Ihr Ziel, so haben Sie es hier im Plenum eingebracht, ÖVP und FPÖ gemeinsam.
Heute – in Wirklichkeit zwei Tage vor der Ausschussbehandlung – haben Sie das zurückgezogen. Offensichtlich gibt es, wie in so vielen Fragen, auch da einen Zwist zwischen ÖVP und FPÖ – wir haben ja heute schon lange über Temelín gesprochen. Es scheint auch in der Frage der Wohnpolitik zwischen ÖVP und FPÖ nicht so einfach zu sein, insbesondere für Sie und den Finanzminister nicht so einfach zu sein, einen Konsens zu finden. Sie haben den wesentlichen Kern der Änderung, die Sie heute hier beschließen wollten, schlicht und einfach zurückgezogen. Eine Begründung dafür sind Sie schuldig geblieben.
Was Sie aber gemacht haben – und das ist geblieben –, sind massive Verschlechterungen für Mieter in Genossenschaftswohnungen, die auch Wohnungseigentum begründen wollen. Als ÖVP-Minister haben Sie es – auf Grund der Änderung, die heute auf dem Tisch liegt – in Zukunft zu verantworten, dass Wohnungsmieter viel schwieriger Wohnungseigentum begründen können. Das widerspricht allen Ihren bisherigen Aussagen, Herr Bundesminister! (Abg. Mag. Trattner: Das ist nicht richtig!)
Diesen Vorwurf müssen Sie sich deshalb gefallen lassen, weil nunmehr der Gesetzestext zählt. Es zählt bei Ihnen in dieser Regierung ja nicht das Wort – das wissen alle in unserem Land –, sondern es zählt der Gesetzestext, und in diesem wird Folgendes vereinbart: Für Mieter, die bisher nach dem zehnten Jahr in ihren Wohnungen unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hatten, Wohnungseigentum zu begründen – sodass Mieter gesagt haben: wenn ich in Pension gehe und meine Abfertigung bekomme oder wenn mein Bausparvertrag ausbezahlt wird, dann kaufe ich mir die Wohnung –, wird mit der gesetzlichen Regelung, die Sie hier schaffen, diese Möglichkeit in Zukunft nicht mehr bestehen, denn es gibt in Zukunft kein Recht auf Eigentumsbildung, sondern es gibt nur ein Vorkaufsrecht, und das nur für fünf Jahre. Das ist eine massive Verschlechterung für Mieter, die Wohnungseigentum begründen wollen! Sie aber wollten es so für Makler und Investoren, und das ist jetzt eine völlig absurde Regelung! (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister! Sie verschlechtern auch den Preis, und das ist entscheidend für Mieter (Abg. Mag. Trattner: Stimmt ja nicht!), die viel investiert haben und im Gemeinnützigkeitsbereich auch die Baukosten als Teil der Miete zurückgezahlt haben. Für diese gab es eine klare Regelung, welchen Preis sie für die Wohnung zu bezahlen haben. Da gab es die klare Regelung, dass die Herstellungskosten minus einer Abwertung von zum Beispiel 1 Prozent zu bezahlen sind. – Und das schaffen Sie ab!
Wie wird der Preis für die Mieter? Was sagen Sie heute einem Mieter, der unter dieser neuen gesetzlichen Bestimmung seine Wohnung kaufen will, darüber, wie sich der Kaufpreis gestalten wird? – Sie verweisen auf den Substanzwert. Kein Gutachter in unserem Land kann feststellen, was der Substanzwert ist! (Abg. Mag. Trattner: Also bitte!) In Wirklichkeit wollen Sie es nur erschweren, dass Mieter Wohnungseigentümer werden, und Sie wollen in Wirklichkeit eine Teilprivatisierung des sozialen Wohnbaus erreichen. – Das lehnen wir massiv ab, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)
Weil Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, das genau wissen, haben Sie versucht, eine Begründung zu finden. Wie kann man das, obwohl diese große Teilprivatisierung der gemeinnützigen Wohnbauträger auf Grund eines Streits zwischen ÖVP und FPÖ nicht gelungen ist, noch begründen? – Daher haben Sie gesagt: Das werde ein Investitionsvolumen im Baubereich auslösen, da werden wir nur so schauen; wir machen es so: In Zukunft müssen die gemeinnützigen Wohnbauträger ihr Reservekapital schneller investieren.
Alle Fachleute wissen, dass das nicht der Fall ist. Nicht einmal die Experten der Bauwirtschaft geben Ihnen darin Recht, dass diese Regelung – dass in Zukunft nicht innerhalb von fünf Jah