Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 264

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schen weiterhin und zusätzlich zu verängstigen versuchen. Die Leute werden draufkommen, dass Ihre Ankündigungen nichts als Schall und Rauch sind. Daher bin ich der Meinung, dass wir auch in diesem Teil der Sitzung ein gutes Gesetz verabschieden werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Widerlich! – Abg. Bures: Geht sich das mit 66 000 S aus? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

0.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

0.17

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, über den Fall Plech können wir ein anderes Mal genauer reden. Lassen wir ihn jetzt einmal ruhen! (Abg. Dr. Jarolim: Über den Fall Plech reden, das sollten wir aber tun!)

Konkret zum Thema, konkret zu dieser Änderung des Mietrechtsgesetzes: Eines würde ich mir von Ihrer Seite wünschen, nämlich dass Sie klipp und klar sagen, Kollegen von der FPÖ, Kollegen von der ÖVP: Das Mietrecht im bestehenden System verhindert den freien Markt, darum schaffen wir es lieber gleich ab! – Wenn Sie das sagen – und das wäre ein ehrliches Einbekenntnis in Richtung freier Markt –, wäre auch klar, wohin die Reise geht und wohin Ihre Strategie führt.

Sie von den Regierungsparteien gehen jedoch nur den halben Weg: Sie führen zwar immer wieder den freien Markt und freie Vereinbarungen im Mietenbereich als Ihr Ziel an, Sie schaffen es aber doch nicht ganz, das Mietrechtsgesetz zu beseitigen. Darum gehen Sie diesen Weg der schrittweisen Aushöhlung, Und das, was wir heute da vorliegen haben, bedeutet wieder eine Aushöhlung, keine Frage! Bei Dachbodenausbaumaßnahmen gelten dann nur mehr die Kündigungsschutzregelungen – alle anderen Mietrechtsschutzregelungen werden außer Kraft gesetzt.

Es wird Häuser geben, in denen mindestens zwei bis drei Formen von Mietrecht gelten: die befristeten, die normalen mit MRG und dann noch die Dachböden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Wie soll denn das noch ordnungsgemäß verwaltet werden?!

Ich bin für eine Reform des Mietrechts, ich bin teilweise auch für eine Verbesserung des Mietrechts, aber nicht für seine permanente Aushöhlung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das zeigt ja dann auch noch das zweite Beispiel, wo Sie in diesen Ihrem Sinn noch viel konsequenter ans Werk gehen, nämlich bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, für die generell keinerlei Mietrechtsschutz mehr gegeben ist. Damit werden wirklich – es geht dabei um Bereiche im ländlichen Raum – die MieterInnen dem ausgeliefert, was man einen Privatvertrag nennt, wobei sie praktisch schon mit Rechtsanwaltkosten in Mietverhältnisse eintreten. Sie können sich dann vielleicht noch irgendwie auf Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches stützen, haben aber keinerlei Schutz mehr.

Ich habe schon im Ausschuss betont: Gerade im ländlichen Raum braucht es Schutz für die MieterInnen, weil da der soziale Druck ohnehin vergleichsweise groß ist. Gerade da aber höhlen Sie das Mietrecht gänzlich aus, und es bleibt nichts mehr übrig für jene, die es sich nicht leisten können, Häuser zu bauen. Und das sind doch noch sehr, sehr viele Menschen, für die gerade auch wir Grünen eintreten.

Mit den anderen zwei Bereichen, die diese Mietrechtsnovelle beinhaltet, nämlich sozialpolitisch betreutes Wohnen herauszunehmen, habe ich kein Problem; dem würde ich ohne weiteres zustimmen. – Den weiteren Ansatzpunkt, nämlich den Terminus "Erhaltungs- und Verbesserungs


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