Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 180

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19.31

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Nach der Einigung über den Finanzausgleich und weiteren Detailverhandlungen der Finanzausgleichspartner wurde am 18. und 25. Juni 2001 Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Wortlaut eines neuen österreichischen Stabilitätspaktes erzielt. Der 20 Artikel umfassende Pakt enthält wichtige Bestimmungen, von denen ich einige näher beleuchten möchte.

Eine verstärkte Stabilitätsorientierung und deren Beiträge beziehungsweise Lastenaufteilung: Der österreichische Stabilitätspakt setzte für Bund, Länder und Gemeinden jeweils Stabilitätsbeiträge fest, die sicherstellen sollen, dass Österreich ab dem Jahr 2002 einen ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt aufweist. Die Verpflichtungen des Bundes lauten, im Jahre 2001 ein Defizit von maximal 2,05 Prozent und in den Jahren 2002 bis 2004 von maximal 0,75 Prozent des BIP zuzulassen.

Wie wir bereits von unserem Finanzminister Karl-Heinz Grasser informiert wurden, werden wir bereits im Jahr 2001 einen ausgeglichenen Haushalt haben.

Die Länder verpflichten sich, von 2001 bis 2004 gemeinsam einen durchschnittlichen Haushaltsüberschuss von 0,75 Prozent des BIP, jedenfalls aber jährlich 23 Milliarden Schilling zum gesamtstaatlichen Konsolidierungspfad beizutragen. Die größten Brocken entfallen auf Wien mit rund 4,8 Milliarden Schilling sowie Niederösterreich und Oberösterreich mit je 4,2 Milliarden Schilling. Unterschreitungen werden bei den Ländern bis 0,15 Prozent und bei den Gemeinden bis 0,10 Prozent toleriert. Die Unterschreitungen der Beiträge sind in den Folgejahren auszugleichen, damit über den gesamten Geltungszeitraum der Stabilitätsbeitrag erreicht wird.

Es gibt auch eine gemeinsame Haushaltskoordinierung. Zur effektiven Umsetzung dieser Verpflichtungen koordinieren Bund, Länder und Gemeinden ihre Haushaltsführungen. Dazu werden politische Koordinationskomitees eingerichtet. Beschlüsse in diesen Gremien erfolgen einvernehmlich. Auch Bund, Länder und Gemeinden haben sich zusätzlich bei der Beschlussfassung über die jährlichen Haushaltsvoranschläge an den mittelfristigen Vorgaben zu orientieren.

In der letzten Finanzausschusssitzung wurde diesem Stabilitätspakt sowohl von den Vertretern der Regierungsparteien als auch von jenen der SPÖ die Zustimmung erteilt. In dieser Sitzung bekräftigte auch unser Finanzminister Grasser, dass es notwendig sei, im Konjunkturzyklus einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, was Defizite in konjunkturschwachen Zeiten beziehungsweise Überschüsse in konjunkturstärkeren Zeiten nicht ausschließe. Er ist auch voll überzeugt davon, dass die Länder den Stabilitätspakt einhalten werden.

Was die Konjunkturentwicklung betrifft, ist festzustellen, dass Österreich trotz revidierter Wachstumsprognosen immer noch besser dasteht als viele andere Staaten, als etwa Deutschland oder Italien.

Dieser Pakt ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Stabilität unserer Finanzen. Ich ersuche nun das Hohe Haus, dieser Vereinbarung die Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung in 829 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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