Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 214

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auch nicht an ihm und damit nicht an uns liegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

21.53

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich darf bei Kollegem Grünewald anschließen, der gefragt hat: Wozu braucht man die Datenaufbewahrung 60 Jahre lang? Sein Fraktionskollege hat gesagt, dass er etwas vermisst, was mit ein Grund für die ablehnende Haltung sei, dass nämlich die Weiterbildung und Erwachsenenbildung nicht mit aufgenommen sei. – Dazu sage ich: Wenn man Life-long-learning-Aspekte mit berücksichtigen will, dann kann man die Daten nicht nach zehn Jahren wegschmeißen! Allein schon, um eine kontinuierliche Übersicht zu haben und Wanderungsbewegungen beziehungsweise die Frage "Entvölkerungsgefahr" berücksichtigen zu können, muss man Daten für längere Zeit aufbewahren! Sonst würde das viele Geld, das dafür aufgewendet werden muss, vielleicht doch nur bedingt sinnvoll eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Grund. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin Gehrer hat gesagt, dass sie in dieser GP über 500 Anfragen aus dem Bereich Unterricht und über 500 Anfragen aus dem Bereich Wissenschaft bekommen hat. – Ich frage Sie, Frau Bundesministerin: Wie oft müssen Sie in einem solchen Fall unter dem Druck von zwei Monaten Beantwortungsfrist erst Studien in Auftrag geben, Expertisen herbeischaffen und so weiter, die leichter und billiger zu haben wären, wenn man über ausreichendes statistisches Material verfügte?

So kreist etwa beim Bildungs-Volksbegehren die Diskussion um die Frage sozial gerechter Schüler- und Studienbeihilfen. – Wie kann man denn soziale Gerechtigkeit feststellen, wenn man zusätzlich zu den Bildungsdaten nicht auch Sozialdaten hat?

Frau Bundesministerin Gehrer hat – im Ausschuss ebenso wie hier – die Anonymisierungsmethode dargestellt. Der Datenschutzrat hatte dagegen keinen Einwand. – Meine Damen und Herren! Dazu haben wir den Datenschutzrat geschaffen. Ich will jetzt nicht das Wort vom Päpstlicher-sein-wollen-als-der-Papst für den Datenschutzrat verwenden, aber wenn schon entsprechende Institutionen geschaffen wurden, dann darf man ihnen wohl auch vertrauen,

Noch eine Perspektive will ich kurz ins Spiel bringen: Als wir an der Universität Wien über Autonomie, Vollrechtsfähigkeit und darüber, ob die Universität das überhaupt kann, diskutierten, hat der Rektor gesagt, dass mit dem verfügbaren statistischen Material eine nach Autonomie strebende Universität nicht arbeiten könne. Der Hochschulbericht, so wie er ist, sei nicht ausreichend. Man brauche bessere Daten über Studentenströme, Entwicklungen, Neigungen, "Wanderungen", auch um die Frage betreffend Stipendien- und Studienförderungsgesetz-Novelle in Richtung von mehr sozialer Gerechtigkeit mit Ja oder Nein beantworten zu können.

Wir brauchen diese Materialen höchst notwendig, spätestens zu Beginn nächsten Jahres, wenn es um das Bildungs-Volksbegehren geht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort gemeldet. Ich bitte, die Geschäftsordnungsbestimmungen zu beachten.

21.56

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Professor Grünewald hat in seinen soeben gemachten Ausführungen behauptet, es gebe keine VSStÖ-ÖH-Vorsitzende in Innsbruck.

Ich berichtige ihn tatsächlich, dass er mich insoweit anders zitiert hat, als ich gesagt habe, ich habe mit der VSStÖ-Vorsitzenden der ÖH Innsbruck gesprochen, als welche sie mir vorgestellt wurde.


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