Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 216

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Herr Kollege Großruck! Das Bildungsdokumentationsgesetz erlaubt Ihnen als Bürgermeister der Gemeinde Grieskirchen, wenn Sie etwas über den Huber Pepi wissen wollen und die Sozialversicherungsnummer des Huber Pepi kennen, eine entsprechende Abfrage vorzunehmen. (Abg. Achatz: Warum soll ihn das interessieren?) Er kann das damit begründen, dass den Gebietskörperschaften Auskünfte zu erteilen und Zugang zu Daten in Angelegenheiten ihrer Schulerhalterschaft zu geben sind, und die Angelegenheiten der Schulerhalterschaft sind so zu verstehen, wie sie hier beschrieben sind, nämlich sehr breit. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Großruck ist Bürgermeister, und wenn er sagt: In Angelegenheiten der Schulerhalterschaft will ich jetzt wissen, ob der Huber Pepi wirklich so ein Gfrast ist, wie er sich mir präsentiert, nämlich eine Krätze, und lauter Fünfer schreibt, dann kann er, wenn er die Sozialversicherungsnummer des Huber Pepi weiß, anfragen und alle Daten über den Huber Pepi erhalten.

Der Schmäh läuft nämlich so: Bei einer derartigen Anfrage hat der Anfragende die Sozialversicherungsnummer des Betroffenen einzugeben. Das ist die Voraussetzung. Das ist die kleine Hürde für den Bürgermeister von Grieskirchen und viele andere: Man muss die Sozialversicherungsnummer wissen!

Dann geht es weiter. Diese wird automatisiert in die BEKZ, in die Bildungsevidenzkennzahl, umgewandelt. Sodann wird – wie es weiter heißt – die BEKZ zur Suche in den Gesamtevidenzen eingesetzt. Schließlich heißt es wörtlich: "Dem Anfragenden" – und das ist jetzt ein furchtbares Verbot, das den Bürgermeister von Grieskirchen und alle anderen, die etwas wissen wollen, überhaupt nicht hindern wird! – "darf die BEKZ nicht zugänglich gemacht werden."

Dazu sage ich: Himmel, Herrgott! Die BEKZ interessiert ihn ja gar nicht! Wozu braucht er denn die BEKZ? Die interessiert ihn nicht, denn er hat ja ohnedies die Sozialversicherungsnummer! Letztere wird intern umgewandelt in die BEKZ. Das ist ein furchtbar "geheimer" Vorgang, den der Herr Bürgermeister nicht wissen darf! Aber das Ergebnis, das mit der BEKZ-Suche im System erreicht wird, nämlich die Noten und was weiß ich noch, was der Herr Bürgermeister gerne über den Huber Pepi wissen möchte, erfährt er. Und das Verbot, das ihm dieses Gesetz aufträgt, ist: Lieber Bürgermeister! Du wirst von uns nie die BEKZ hören! – Furchtbar! Das ist eine Einschränkung für den Bürgermeister von Grieskirchen, mit der er wahrscheinlich noch fertig werden wird! Aber er weiß alles aus dem System, er weiß die Fünfer, er weiß die Vierer, er weiß den Geburtsort, er weiß die Schullaufbahn und er weiß vielleicht auch noch die Betragensnote. Er kann alles erfahren, wenn er die Sozialversicherungsnummer eingibt. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. )

Ich vermute, die Sozialversicherungsnummer ist einem Bürgermeister nicht fremd, denn in zahlreichen amtlichen – handschriftlichen – Evidenzen scheint die Sozialversicherungsnummer auf. Herr Kollege Großruck! Lassen wir jetzt den Bürgermeister von Grieskirchen weg! Aber nachdem Sie vorher gesagt haben, dass ein Zugriff nicht möglich ist, dass auf Teufel komm raus im System verschlüsselt wird und niemand die Geheimnisse erfährt, sage ich Ihnen: Ich habe Ihnen jetzt gezeigt, wie es möglich ist. Das Einzige, was Sie nicht erfahren – was Sie sehr grämen wird –, ist die BEKZ. Aber alles, was über die BEKZ innerhalb des Bildungsdokumentationssystems ermittelt werden kann, erfahren Sie, denn der Zugang erfolgt über die Sozialversicherungsnummer, und nicht einmal die Zustimmung des Betroffenen ist Voraussetzung!

Frau Bundesministerin! Ich sage Ihnen, nachdem ich das gelesen habe: Vielleicht sollten Sie das mit Ihren Juristen noch einmal genau besprechen, denn das ist mit Sicherheit verfassungswidrig! Wir haben morgen die ASVG-Novelle auf der Tagsordnung, und ich kenne zufällig die Stellungnahme des Verfassungsdienstes betreffend die Verwendung von Notfalldaten. Lesen Sie sich das durch! Ich kann Ihnen nur sagen: Sie beschließen hier mit gutem schlechtem Gewissen eine verfassungswidrige Bestimmung, und zwar eine, die den "Gustl" in sich hat: Das Einzige, was dieses Gesetz zur Geheimhaltung aufträgt, ist die BEKZ, nicht jedoch die Daten, die über die BEKZ übermittelt werden. Das muss man sich einmal vorstellen: Das ist ja Absurdistan zum Quadrat! (Beifall bei den Grünen.)

22.07


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