Präsident Dr. Heinz Fischer:
Als Nächstes zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Wochesländer. – Bitte.22.07
Abgeordnete Jutta Wochesländer
(Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf zuerst ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Öllinger eingehen – abgesehen davon, dass ich ihm gerne ein Zertifikat für Wanderpredigt ausstellen würde. Dazu bin ich leider nicht im Stande, aber ich muss ihm persönlich sagen, wie es vielleicht die Resi Huber vom Land sagen würde: Mein Gott, muss der Mensch aber viel Dreck am Stecken haben, dass er so viel Angst vor Datenerhebung hat! (Zwischenrufe bei den Grünen. – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Ich habe gesagt: Die Resi Huber vom Land würde das sagen!Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete, Herr Abgeordneter Haigermoser hat für diesen Vorwurf vor ein paar Wochen einen Ordnungsruf bekommen. – Ich bitte um eine Ausdrucksweise, wie wir es heute besprochen haben!
Abgeordnete Jutta Wochesländer (fortsetzend): Ich habe nicht gesagt, dass ich das sage, sondern ich habe gesagt, dass das die Resi Huber auf dem Land sagen würde! Definitionen kann man schon bringen! Ich habe das nicht zu Herrn Öllinger gesagt, das würde ich mir nicht erlauben! (Zwischenrufe bei den Grünen.) Natürlich!
Ich erlaube mir jetzt fortzusetzen: Beim Bildungsdokumentationsgesetz handelt es sich um eine Gesetzesmaterie, die eigentlich gar keiner Diskussion bedürfte, denn jedem muss eigentlich klar sein, dass es ohne Datenmaterial keine Beantwortung von Anfragen und ohne Datenevidenz keine ausgewogene bildungspolitische Planung geben kann. Diese Tatsache sollte man auch nicht aus dem Auge verlieren.
Meine Damen und Herren! Ehrlich gestanden: Die Bremserpolitik der Oppositionsparteien ist für mich nur das obligate Bemühen, sich gegen alles zu stellen, was von den Regierungsparteien geplant oder durchgeführt werden soll! Meine Damen und Herren! Faktum ist, dass die Statistik Österreich, nunmehr eine selbständige Anstalt, laut Gesetz nur mehr bis 31. Dezember 2002 die bislang erstellte Statistik Schulen und Hochschulen erbringen kann. Für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt es ab diesem Zeitpunkt keinen wirklichen Zugriffsanspruch auf relevante Daten, und somit ist eine neue Gesetzgebung unbedingt notwendig und unerlässlich.
Hinzu kommt noch, dass die traditionelle Volkszählung betreffend den Bildungsstand der österreichischen Bevölkerung nun nach dem letzten Zähltermin vom 15. Mai dieses Jahres durch eine Registerauswertung ersetzt werden soll, deren Vorteile so vielfältig sind, dass ich sie jetzt nicht im Detail anführen möchte. Ich möchte nur auf die Kostenersparnis von etwa 790 Millionen Schilling gegenüber der klassischen Volkszählung verweisen, die beim letzten Mal an die 800 Millionen Schilling gekostet hat.
Werte Bildungssprecher der Opposition! Sie beteuern zwar immer, dass Sie generell eine Bildungsstatistik befürworten, lehnen aber deren Kontinuität und Gesamtheit aus äußerst fragwürdigen Beweggründen und mit ebensolchen Argumenten ab.
Herr Dr. Antoni ist auch schon verschwunden, den interessiert dieses Gesetz wahrscheinlich gar nicht, denn gewehrt hat er sich aus Fraktionszwang ohnedies schon dagegen. (Ruf: Er ist eh da!) – Ah, da ist er schon! (Abg. Dr. Antoni: Bin ich so klein?) Entschuldigung, ich habe nicht gesehen, dass Sie gerade groß Ihre Meinungen austauschen.
Sie nennen das Bundesstatistikgesetz einen Verstoß gegen Bürgerrechte. (Abg. Dr. Antoni: Ja!) Mehr noch, die einfache Datenerhebung muss wieder einmal dafür herhalten, dass Sie das Schreckgespenst "gläserner Mensch" propagieren können. Eine codierte Sozialversicherungsnummer, Angaben über das religiöse Bekenntnis, über Fördermaßnahmen, über Schulerfolg oder über die Inanspruchnahme von Transferleistungen sind für Sie bereits die Schnellstraße