Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 224

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag Brosz zum § 5 Abs. 2 des Gesetzes ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wird sich nicht ausgehen!)  – Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Regierungsvorlage samt Titel und Eingang.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung einstimmig angenommen ist.

20. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 528/A der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz neu erlassen sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer Museumsquartier-Errichtungs- und Betriebsgesellschaft und das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung des Erwerbs der "Sammlung Leopold" geändert wird (850 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung (851 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun kommen wir zu den Punkten 20 und 21 der heutigen Tagesordnung.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Muttonen. – Bitte.

22.36

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Gleich einmal vorweg:

"In Einzelfällen können Ausgliederungen zweckmäßig sein, doch sei das von Fall zu Fall zu überprüfen. Eine Generallösung dürfe man sich nicht erwarten."

Und: "Eine sorgfältigere Vorbereitung bei der Ausgliederung sei zu wünschen. Bei den bisherigen Ausgliederungen sei man konzeptlos vorgegangen. Es seien keine Alternativen evaluiert und keine Kosten-Nutzen-Analysen erstellt worden."

Das, meine geehrte Damen und Herren, stammt aus einer APA-Meldung des Präsidenten des Rechnungshofes Franz Fiedler vom 11. Juni dieses Jahres, und das ist auch schon der erste Punkt, den ich kritisieren möchte bei diesem Antrag auf Entlassung der Österreichischen Nationalbibliothek in die Vollrechtsfähigkeit ab 1. Jänner 2002, nämlich die Konzeptlosigkeit.

Es werden Konzepte und Überlegungen für die Museen auf die Nationalbibliothek übertragen, ohne sich die Situation genauer anzuschauen oder vielleicht sogar eine Studie dazu zu ma


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