Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 30

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4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (838 der Beilagen und Zu 838 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (29. Novelle zum B-KUVG) (895 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (836 der Beilagen und Zu 836 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird (12. Novelle zum FSVG) (896 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (839 der Beilagen und Zu 839 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (10. Novelle zum NVG 1972) (897 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 483/A der Abgeordneten Karl Donabauer, Anna Elisabeth Achatz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauernsozialversicherungsgesetz und das Bewertungsgesetz 1955 geändert werden (899 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir verhandeln nunmehr die Punkte 1 bis 7 der heutigen Tagesordnung.

Ein Vorschlag auf mündliche Berichterstattung zu einer dieser Vorlagen liegt mir nicht vor, daher gehen wir in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Die Redezeit beträgt 15 Minuten. – Bitte. (Abg. Großruck: Jetzt kommt wieder die "Sozialdemontage", die "Kälte"! – Ruf bei der SPÖ: Beruhige dich!)

10.07

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute einige der anstehenden sozialen Probleme diskutieren und behandeln, sollten wir – wie immer – den Versuch unternehmen, die Mitglieder der Bundesregierung hinsichtlich ihrer eigenen Ankündigungen beim Wort zu nehmen.

Herr Sozialminister Haupt hat am 9. Juli dieses Jahres gesagt: Kleingroschen-Selbstbehalte wie Rezept- und Krankenscheingebühr sollen endlich abgeschafft werden.

Herr Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Schüssel hat gemeint: Je früher die Chipkarte eingeführt wird, desto schneller kann der Krankenschein nebst Gebühr verschwinden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stellt sich die Frage, wieso uns heute ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der nichts von dem enthält (Zwischenruf des Abg. Grabner ), ein Gesetzentwurf, in dem nicht steht, dass das gebührenfrei sein wird, in dem nicht steht, dass diese Gebühren beseitigt werden. Die Regierung ist bis zum heutigen Tag nicht einmal imstande gewesen, sich darauf zu einigen, wie das in Zukunft organisiert und finanziert werden soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ .)

Im Übrigen stellt sich der Weg dieser Chipkarte, der einmal mit einer Karte zur Verwaltungsvereinfachung im Gesundheitsbereich begonnen hat, inzwischen so dar, dass es im Kern nicht um die Verwaltungsvereinfachung geht, sondern dass aus dieser Chipkarte Schritt für Schritt eine


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