Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 42

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Landesstellen, die Auskünfte, verbindliche Auskünfte, erteilen können, die Bescheide ausstellen und auch entscheiden können.

Zur Versichertennähe: Wir gehen durch diesen Zusammenschluss zu den Versicherten – ein ganz wichtiger Punkt dieser neuen gemeinsamen Pensionsversicherung für alle Angestellten und Arbeiter. Keine unterschiedlichen Bescheide mehr, keine unterschiedliche Vollziehung des ASVG, sondern gemeinsam, meine Damen und Herren. – Ein ganz entscheidender Schritt.

Ich meine, dass der zweite entscheidende Punkt dieser Novelle die Einführung der Chipcard ist. Ich wiederhole noch einmal, meine Damen und Herren: Die Chipkarte bedeutet, dass Versicherungsschutz für jeden gegeben wird, der diese Karte besitzt. Jeder Versicherte kann nun zum Arzt gehen und erhält vom Vertragsarzt volle Leistung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich brauche keine 40 Millionen Zettel mehr – 40 Millionen Krankenscheine gibt es noch im Jahre 2001! (Abg. Dr. Khol: Das ist ja ein ganzer Wald, den wir hier sparen!) Diese 40 Millionen Krankenscheine werden beseitigt. Der Versicherte hat eine Karte, und auf dieser Karte wird bestätigt: Jawohl, du hast Versicherungsschutz, Sie haben Versicherungsschutz.

Und das Zweite: Auf freiwilliger Basis – wenn Arzt und Patient, Versicherter, sich einigen – können Notfallsdaten draufkommen, Daten, die im konkreten Fall lebensrettend sein können, meine Damen und Herren. Und da sind Sie dagegen, dass der Versicherte sagt, dass ich persönlich sage: Jawohl, wenn ich einen schweren Unfall habe, möchte ich, dass der Arzt feststellen kann, was für mich in diesem Notfall ganz wichtig ist, was für mich lebensrettend ist!? Sie sind dagegen, meine Damen und Herren, dass wir diese Möglichkeit schaffen? (Abg. Mag. Posch: So ein Demagoge!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter, das geht nicht! Das geht nicht, das nehmen Sie zurück! – (Abg. Mag. Posch macht eine entsprechende Geste.) – Gut.

Setzen Sie bitte fort, Herr Abgeordneter Feurstein. (Abg. Dr. Khol: Ordnungsruf! Das ist der Posch, immer der Posch! – Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Entschuldigung! Entschuldigung! – Abg. Silhavy: Schauen Sie in Ihre eigenen Reihen!)

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Zugang zu diesen Daten hat nur der behandelnde Arzt! Und wenn behauptet wird, der Arbeitgeber hätte Zugang, so ist das wieder eine bewusste Verdrehung von Tatsachen: Der Arbeitgeber hat keinen Zugang zu diesen Daten, sondern nur der behandelnde Arzt – und niemand anderer! Und da sind Sie dagegen, dass der behandelnde Arzt diese Notfalldaten, diese Daten im Notfall abrufen kann?

Wir meinen, das ist gerechtfertigt, der Datenschutzrat meint, das ist richtig und notwendig, und die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung meint dies ebenfalls, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir vor einer großen Herausforderung stehen. Die Einführung dieser Chipkarte von Sommer 2002 bis 2003 wird natürlich für die Betroffenen, für den Hauptverband, für die Gebietskrankenkassen, für die Ärzte, eine sehr große Herausforderung bedeuten, und sie werden diese Herausforderung bewältigen – ich bin davon überzeugt! –, denn die Vorarbeiten sind entsprechend gediehen.

Ich bin auch überzeugt davon, dass es in absehbarer Zeit zu einer Verbesserung und zu einer Lösung der finanziellen Probleme bei den Krankenversicherungsträgern kommt. Aber eines möchte ich auch ganz klar sagen: Wer heute erklärt, auf die 800 Millionen Schilling, die die Krankenscheingebühr bisher gebracht hat, könne man verzichten, der irrt.

Auf diese 800 Millionen Schilling kann die Krankenversicherung nicht verzichten, denn wer das tun würde, würde der Krankenversicherung einen neuen Dolchstoß versetzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) – Das sollte klarge


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