Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 96

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Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 10. Novelle zum NVG 1972 samt Titel und Eingang in 897 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist neuerlich die Mehrheit; der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr bekommt ja keinen Kredit für den Wahlkampf! – Abg. Dr. Gusenbauer: Kein Problem! – Abg. Ing. Westenthaler: Naja, 200 Millionen Schilling Schulden werden es schon noch sein!)

Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird, samt Titel und Eingang in 899 der Beilagen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich eine Mehrheit fest, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (802 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz – ANS-RG) (898 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen jetzt zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm hiemit.

14.26

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja gewusst, dass Sie dieser Debatte und vor allem meinem Beitrag unbedingt folgen wollen, Herr Bundesminister.

Wir Grüne stimmen gegen die geplanten gesetzlichen Änderungen. (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Das ist ja ganz was Neues!) In ihnen wirkt die Philosophie des Bundesministers Dr. Martin Bartenstein, der da sagt, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebe es keine unterschiedlichen Interessen mehr, sondern nur mehr das Gemeinsame, und das Gemeinsame sei der Firmenstandort. Diese Philosophie kristallisiert sich zum ersten Mal ein bisschen deutlicher in einem Entwurf heraus, der eine besonders sensible Materie betrifft, nämlich den ArbeitnehmerInnenschutz. Ich gebe zu, der Entwurf enthält natürlich auch positive Elemente. Gleichzeitig müsste man aber auch sagen, dass das ArbeitnehmerInnenschutz-Reformgesetz, das Sie heute als Paket beschließen, eigentlich SozialpartnerInnenschutz-Reformgesetz heißen sollte. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Auch nicht schlecht!) Das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass die sozialdemokratische Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmt.

Ich habe bereits vorhin gesagt, die Philosophie des Bundesministers, nämlich die Standort- und Firmenstandortphilosophie, kristallisiere sich im Entwurf deutlich heraus, aber gleichzeitig überlistet sie sich auch irgendwo selbst. Warum? Es wurde zum Beispiel in Artikel 1 § 18a des Ar


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