mervertreter mitwirken sollen. (Abg. Öllinger: Es heißt Arbeitnehmer schutz und nicht Arbeitgeber schutz!)
Ich nenne Ihnen ein anderes Beispiel, nämlich das Arbeitsmarktservice. Dort war es früher ganz ähnlich: Das alte Arbeitsamt stand im absoluten Einflussbereich der linken Reichshälfte, und das hat ihm nicht gut getan. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Deswegen wurde das Arbeitsmarktservice geschaffen. Seit es das Arbeitsmarktservice gibt – und es wird unter Herrn Bundesminister Bartenstein weiterentwickelt –, kann ganz anders und mit mehr Vertrauen gearbeitet werden. Zu den Betrieben und zu den Dienstnehmern, den Kunden, wird ein Vertrauensverhältnis hergestellt, und die Arbeit der Bediensteten des Arbeitsmarktservice ist eine ganz andere geworden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dobnigg, Dr. Hannes Bauer und Leikam. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)
Ich meine, dass die Regierungsvorlage des Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden, sowohl für Dienstnehmer als auch für Dienstgeber Vorteile bringt. Es ist ein Kompromiss, der auch mit den Sozialpartnern ausgehandelt wurde – das wurde schon erwähnt, und das ist gut so.
Dieses Gesetz wird eine Regelung bringen, die mit Regelungen in anderen EU-Ländern im positiven Sinne vergleichbar ist und uns auf dem Gebiet der modernen und einfacheren Verwaltung wieder ein Stück weiterbringt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Arbeitssicherheit ist ein hohes Gut, mit dem man nicht spaßen soll. Mit Arbeitssicherheit können auch wirtschaftliche Nachteile für Betriebe und somit auch für die Dienstnehmer – immer für beide in gleichem Maße – abgewendet und verhindert werden. Die ständige Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit ist daher eines der vorrangigsten sozialpolitischen Ziele dieser österreichischen Bundesregierung.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition! Sie wollen das nicht wahrhaben, aber es ist so! Sie sind in dieser Hinsicht etwas zurückgeblieben, wir hingegen versuchen, den Weg nach vorne zu gehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Hannes Bauer. )
Mit der Reform des Arbeitnehmerschutzgesetzes auf legistischem Wege wird es eine Regelung geben, die nicht nur den Dienstnehmern konkreten Nutzen bringt, sondern auch die Betriebe von bisher notwendigen, unverhältnismäßig großen bürokratischen Bürden entlastet. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es ist ein wesentliches Ziel, dass – wie schon erwähnt – verstärkt Service- und Dienstleistungseinrichtungen für die Betriebe und ein Vertrauensverhältnis zu den Betrieben geschaffen werden. Herr Bundesminister! Ich würde es begrüßen, wenn die Bezeichnung nicht mehr "Arbeitsinspektorat" lauten würde – denn Begriffe wie "Kontrolle" und "Inspektorat" sind nicht Vertrauen erweckend –, sondern wenn man in Zukunft einen anderen Namen dafür finden könnte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf entspricht dem ILO-Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel und steht in vollem Einklang mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft.
Wie schon erwähnt wurde, war in den letzten Jahren ein Rückgang bei den Arbeitsunfällen zu verzeichnen. Die Senkung der Häufigkeit von Arbeitsunfällen muss unser besonderes Ziel sein, und es kann weiterverfolgt werden, wenn – wie vorgesehen – die Fortschritte in der Arbeitsmedizin und der Arbeitspsychologie verstärkt Beachtung finden. Auch ich darf der Sektionschefin Frau Dr. Szymanski und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen recht herzlich für die bisherige Durchführung und Begleitung des Arbeitsinspektionsgesetzes danken und sie ersuchen, für die Wirtschaft und für die Dienstnehmer in diesem Sinne weiterzuarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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