Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 154

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Das Pflanzenschutzmittelgesetz ist eine der Materien des agrarischen Betriebsmittelrechtes. Wir dürfen Sie namens unserer Fraktion einladen, wenn dieser Antrag im zuständigen Ausschuss diskutiert wird, diesem Anliegen der Bauern, Händler und Unternehmer, aber auch der Konsumenten zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zellot. Freiwillige Redezeitbeschränkung. 3 Minuten. – Bitte.

18.23

Abgeordneter Roland Zellot (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Maier hat den Inhalt des Antrages ja bereits ausgeführt. Es ist für mich natürlich ganz verständlich, dass Sie Sorgen um die Konsumenten haben. Ich bin aber der Meinung, dass die Landwirtschaft beziehungsweise die praktizierende Landwirtschaft vor allem in der Pflanzenproduktion mit dem Pflanzenschutz und mit den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes sehr sorgfältig, sehr sorgsam umgeht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das wird im Zusammenhang mit den verschiedenen Umweltprogrammen und, wie wir auch gestern diskutiert haben, durch die scharfen, genauen und effizienten Kontrollen der Agrarmarkt Austria deutlich.

Das Pflanzenschutzmittelgesetz sieht auch die Überwachung durch das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft vor. Es regelt auch, wozu die Aufsichtsorgane berechtigt sind, es regelt die Entnahme von Proben von Pflanzenschutzmitteln und die Teilung von Proben, und es enthält auch klare Bestimmungen für den Fall, dass sich ein Geschäfts- oder Betriebsinhaber weigert, eine Amtshandlung in diesem Zusammenhang zu dulden.

Mit diesem Gesetz wird aber auch die genaue Kontrolle geregelt, vor allem die zollamtliche Überwachung, in weiterer Folge die Untersuchung und die Begutachtung der Proben und schließlich die allenfalls bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu erstattende Anzeige.

Ich erwähne das hier ganz bewusst, damit auch klar wird, dass die österreichische Landwirtschaft, in diesem Fall eben vor allem die Pflanzenproduktion, durch das Pflanzenschutzmittelgesetz sehr effizienten und natürlich auch sehr scharfen Bestimmungen unterliegt.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es für den Konsumentenschutz – auch für Sie als obersten Konsumentenschutzexperten, Herr Abgeordneter Maier – in Zukunft oft besser wäre, den Konsumenten klarzumachen, dass im Bereich der bäuerlichen Produktion ein sehr sorgfältiger Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erfolgt, und dann wären die Lebensmittel auch besser zu verkaufen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.26

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.26

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Maier hat einen Antrag eingebracht, der in der Sache sicherlich zu diskutieren ist; bedauerlicherweise schießt er aber immer gerne über das Ziel. Es ist auch kein Wunder: Seine Geschäftsgrundlage ist das Misstrauen. Er verlangt Regelungen, die es zum Teil schon gibt, er verlangt mehr Bürokratie, er verlangt Schikanen – allerdings nur für die österreichischen Bauern, denn bei Produkten aus anderen Ländern ist ihm das meistens egal.

Bei Wein aus Chile genügt es, wenn er billig ist. Bei Trauben aus Argentinien genügt es, wenn sie billig sind. (Abg. Auer: So ist es! Genau so ist es! – Wo ist er denn, der Jacky Maier?) Er fragt auch nicht nach Pflanzenschutzmitteln bei Zucker aus Serbien und auch nicht bei Schweinen aus Belgien, ob diese tierschutzgerecht gehalten wurden. Es ist leider so, dass ihm neuerdings auch der Weizen aus der Ukraine ganz egal ist – aber die österreichischen Bauern, die nervt er gerne! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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