Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 153

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Das alles ist so weit bekannt. Ich wollte diesen Katalog nur ergänzen, und dann können wir anlässlich weiterer Debatten über den Antrag des geschätzten Kollegen Verzetnitsch diskutieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 472/A dem Industrieausschuss zu.

14. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird (497/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.19

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag verbinden wir zwei Zielsetzungen: Zum einen wollen wir, dass in diesem Gesetz wie auch in den anderen Rechtsmaterien des agrarischen Betriebsmittelrechts die Regelung eines Proben- und Revisionsplanes rechtlich, gesetzlich abgesichert wird. Wir halten dies für notwendig, weil im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung – das wissen wir alle, nicht nur auf Grund der Berichte der Europäischen Kommission – Fehler passiert sind.

Im Lebensmittelgesetz, im agrarischen Betriebsmittelrecht gibt es diesen Proben- und Revisionsplan, der einen Auftrag an die Landeshauptleute darstellt, eben nicht. Neben dem Pflanzenschutzmittelgesetz sollte eine derartige Regelung im Futtermittelgesetz, im Saatgutgesetz und so weiter festgelegt werden.

Das zweite Anliegen, das wir mit diesem Antrag verbinden, liegt darin, dass wir eine Schutzbestimmung für die Bauern und für die Händler schaffen wollen. Nach § 25a Lebensmittelgesetz hat nämlich der zuständige Bundesminister die Öffentlichkeit zu informieren, wenn gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Bedauerlicherweise gibt es eine derartige Regelung im agrarischen Betriebsmittelrecht nicht. Auch wenn Saatgut gesundheitsschädlicher Art illegal in Verkehr gebracht wird – dasselbe gilt für Pflanzenschutzmittel –, hat der zuständige Bundesminister vom Gesetz her nicht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu informieren. Es geht hier ganz konkret um die Bauern und um die Händler.

Bundesminister Molterer hat mir in einer Anfragebeantwortung mitgeteilt, dass er diesen Vorschlag prüfen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wir laden Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen, weil wir diese Regelung sachlich für gerechtfertigt halten, und auf der anderen Seite wollen wir natürlich auch dem Kontrollprinzip der Europäischen Union entsprechen. Das Kontrollprinzip der Europäischen Union lautet: vom Feld bis zum Tisch. – Es müssen die Kontrollinstanzen und Kontrollmöglichkeiten stimmen. Bedauerlicherweise ist das im agrarischen Betriebsmittelrecht, im Gegensatz zum Lebensmittelrecht, nicht gegeben.


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