Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 92

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

merkt war, am 18. Oktober 1999 als geboren gemeldet wurde, also zum Zeitpunkt der Schlachtung 25 Monate alt war.

Ich habe daher gemeint, dass dieses niedrige Alter einige Fragen aufwirft: Erstens: Warum wird ein Rind in Österreich, wenn der durchschnittliche Untersuchungsbereich bei über 30 Monaten liegt, mit 25 Monaten untersucht? Zum Zweiten: Warum läuft die Schlachtung so eines Rindes in einem normalen routinemäßigen Schlachtprogramm und nicht als gesonderte Notschlachtung ab.

Ich habe mich daher, da in der Bundesanstalt in Mödling mit den vorhandenen Unterlagen keine näheren Aufklärungen dieser Tatbestände möglich waren, dazu entschlossen, neben dem Einschalten der mir hier zuzuordnenden mittelbaren Bundesverwaltung des Bundeslandes Niederösterreich – das im Übrigen auch ordnungsgemäß und zeitgerecht, wie die Protokolle ergeben, auf dem Laufenden gehalten und verständigt war – zunächst durch den stellvertretenden Veterinärdirektor Dr. Roßmanith und dann durch den zuständigen Veterinärdirektor Dr. Karner, der aus einem Kuraufenthalt zurückgeholt worden war – daher hat der stellvertretende Veterinärdirektor Dr. Roßmanith zunächst mit den Erhebungen begonnen, um das auch klarzulegen – Fragen klären zu lassen. Wir haben einige Fragen offen gefunden und sind daher entsprechend unseren Vorkehrungen auch vor Ort gefahren, um diese Fragen abzuklären.

Beim Besuch des Schlachtbetriebes im Bereiche der Bezirkshauptmannschaft Gmünd wurden mehrere nicht gesetzeskonforme Zustände festgestellt. Es ist daher von den Herren, die vor Ort anwesend waren – sowohl von den niederösterreichischen als auch von meinen Behördenvertretern –, der Zweifel geäußert worden, ob die im Röhrchen befindliche Probe, der Kopf des Tieres und der Tierkörper in entsprechender Form kongruent, übereinstimmend sind. Wir haben deshalb begonnen, die Gehirnprobe, den Tierkörper und den Rinderkopf, der entsprechend gekennzeichnet war, Untersuchungen zu unterziehen.

Bei diesen Untersuchungen haben wir dann festgestellt, dass von den 14 Köpfen, die im Schlachthof vorgefunden wurden, zwei entgegen den gesetzlichen Richtlinien abgehäutet waren und die Ohrmarken nicht auffindbar waren. Wir haben daher in diesem Falle das Gleiche gemacht, was auch die Schweiz nach ihren amtlichen Veterinärmitteilungen vom 30. Oktober dieses Jahres in einem ähnlichen Fall gemacht hat: Wir haben den gesamten Bereich gentechnisch untersuchen lassen und die vom Amtstierarzt Dr. Schwaiger vor Ort festgestellten Tierhäute einer gentechnischen Überprüfung unterzogen.

Diese gentechnischen Untersuchungen haben nahezu 50 Stunden Zeit in Anspruch genommen, um die entsprechenden endgültigen Ergebnisse zu Tage zu bringen. Ich darf mich hier in diesem Falle auch bei meinem Beamten herzlichst dafür bedanken, dass er rund um die Uhr, um dieses Verfahren schnell durchzuführen, auch die entsprechenden gentechnologischen Untersuchungen durchgeführt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube, es ist nicht selbstverständlich, dass man sich dazu bereit erklärt, diese Untersuchungen zwei Tage lang ordnungsgemäß und kontrolliert abzuführen.

Wir waren daher in der Lage, die Zuordnung dieses Tieres in der heutigen Form festzustellen. Es ist aufgrund der gentechnischen Untersuchungen nunmehr klar, dass es sich bei dem Tier nicht um die 25 Monate alte Kuh aus dem Erstbetrieb des Bezirkes Melk, sondern um ein 70 Monate altes Rind aus dem nunmehr gesperrten Herkunftsbetrieb im Bereich des Nachbarbezirkes in Niederösterreich handelt.

Ich halte es für besonders wichtig, sich den gesamten Zeitablauf zu vergegenwärtigen. Daher darf ich diese Darstellung hier grosso modo nochmals wiederholen: Schlachtung tagsüber am 5. Dezember; erster Verdacht aufgrund der Prionentests am Nachmittag und am Abend des 6. Dezember; am 7. Dezember die Referenztests und die Information der Öffentlichkeit; schließlich Auftreten der Zweifel an der Identität und Zuordnung der Identität am Samstag, dem 8. Dezember, um 18.10 Uhr. – Es ist dies besonders bedeutsam, weil bereits aufgrund der ersten Veranlassung die Sperre des Betriebes durch die niederösterreichischen Veterinärbehörden so


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite