Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 91

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Unternehmungsgründungen. Und vor allem: Durch die Entscheidungen der Bundesregierung wird eine Förderung unseres Wirtschaftsstandortes erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ist es dieser Bundesregierung gelungen, die Absicherung des Sozialstaates Österreich sicherzustellen (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachte Entschließungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch zur Verhandlung steht beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung kommt.

Als Nächster spricht nun Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

13.22

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Es ist in der heutigen Debatte auch mehrfach zu dem BSE-Verdachtsfall Stellung genommen worden, und ich möchte Ihnen daher aus meiner Posi-tion als zuständiger Bundesminister für Gesundheit und Generationen eine genaue Erklärung zu dem gesamten Vorgang abgeben.

Begonnen hat der erste BSE-Fall Österreichs am 5. Dezember 2001 durch die Schlachtung von 50 Rindern in einem Schlachtbetrieb im Bezirk Zwettl in Niederösterreich. Am Donnerstag, dem 6. Dezember, wurde ich um 14.56 Uhr von meiner Bundesanstalt in Mödling informiert, dass ein Prionics-Test bei einem der 14 zu testenden Rinder positiv ausgefallen ist.

Es wurde daraufhin sofort veranlasst, dass ein zweiter Prionics-Test durchgeführt wird und gleichzeitig auch zwei Referenztests. So sind eine klassische Westernblot-Untersuchung und zum Zweiten auch eine Untersuchung mit Immunhistochemie angesetzt worden.

Die zweite Prionics-Untersuchung war am Donnerstag, dem 6. Dezember 2001, um 22 Uhr abgeschlossen und hat ebenfalls ein positives Ergebnis gezeigt.

Ich darf Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass dann am nächsten Tag um 14.58 Uhr der erste Referenztest ebenfalls positiv war. Dieser positive Referenztest war die Immunhistochemie-Untersuchung. Die Gesetzeslage in Österreich ist eindeutig: Das Vorliegen eines positiven Schnelltestes nach Prionics und die Vornahme eines entsprechenden Referenztestes – entweder Immunhistochemie oder klassischer Westernblot – bedeutet ein positives BSE-Ergebnis.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass ich folgerichtig gehandelt habe, was Sie beurteilen können, wenn Sie sich das Szenario ansehen. Ich darf es nochmals wiederholen.

Donnerstag, 6 Dezember, 14.56 Uhr: die Meldung eines BSE-Verdachtes mit dem ersten Prionics-Test; am Abend um 22 Uhr: der zweite Prionics-Test positiv. Am nächsten Tag wurden die Untersuchungen in Mödling in entsprechender Form fortgeführt mit dem Ergebnis: Immun-Test positiv und am Abend um 17 Uhr dann auch der klassische Westernblot positiv.

Wir haben die Öffentlichkeit sofort nach Vorliegen der positiven Prionics-Tests und nach Vorliegen der Immunhistochemie davon informiert, dass wir in Österreich den ersten Seuchenfall haben.

Zum Zeitpunkt der Information und zum Zeitpunkt der Vorlage der Tests waren folgende Daten für meine Bundesanstalt in Mödling verfügbar und erfasst: der Name und die Adresse des Herkunftsbetriebes, die Ohrmarkennummer des verdächtigen Tieres, der Name des Schlachtbetriebes und das Schlachtdatum.

Die Recherchen bei der AMA-Rinderdatenbank haben ergeben, dass das Tier, das auf dem eingesandten Röhrchen mit der Ohrmarkennummer vermerkt war und im Protokoll ebenfalls ver


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