Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 100

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Herr Bundesminister Haupt! Ich möchte mich namens meiner Fraktion bei Ihren Beamten und bei Ihnen für Ihr couragiertes Verhalten, für den Versuch der lückenlosen Aufklärung dieses Kriminalfalls in Niederösterreich recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ, den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn man über diesen BSE-Fall und die möglichen Auswirkungen diskutiert, dann geht es nicht darum, zu diskutieren, ob das Futtermittel, das jetzt auf dem Bauernhof verfüttert wird, in Ordnung ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht vielmehr darum, herauszufinden, welche Futtermittel vor drei oder sechs Jahren – die Kuh war 70 Monate alt – auf diesem Bauernhof verfüttert worden sind. (Abg. Großruck: Weißt du noch, was du vor drei Jahren gegessen hast?)

Ich halte es schon für bedenklich, wenn in den Medien dargelegt wird, dass bei den Futtermitteln alles in Ordnung gewesen sei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damals wurden in Österreich von den Lagerhaus-Genossenschaften nicht immer nur inländische Futtermittel verkauft, sondern auch Futtermittel, die im Ausland produziert worden sind. Der österreichische Experte Budka hat in aller Klarheit festgestellt, dass eine Ansteckung nur über Futtermittel möglich ist. Und darüber sollten wir diskutieren. Im konkreten Fall wäre zu klären, ob bei der Aufzucht der Kälber damals ein Milchaustauscher verwendet worden ist, wo ein solcher erworben wurde und welche Futtermittel dieser Handelsbetrieb damals geführt hat.

Konkret zu klären ist natürlich auch die Frage – und ich stimme Bundesminister Haupt hierin absolut zu –, wie es zur Vertauschung der Proben kommen konnte. War es tatsächlich so, dass an diesem Tag im Schlachthof zu wenige Tierärzte tätig waren, oder war es schlichtweg nur menschliches Versagen? Oder steckte vielleicht sogar etwas anderes dahinter? (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.) Es geht aber auch um die Frage: Wie konnten die beiden Ohrmarken verschwinden?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schauen Sie sich den Bericht der EU-Kontrollore über die BSE-Maßnahmen in Österreich an. Es gibt den Bericht von 1998 bis 2000, und es gibt den neuen Bericht aus dem Jahr 2001, und gerade darin wird von den Kontrolloren festgestellt, dass es bei der Entsorgung von spezifiziertem Risikomaterial Defizite gibt, dass auch andere gemeinschaftsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden.

Meine Herren Bundesminister, Herr Bundesminister Molterer, Herr Bundesminister Haupt! Wir erwarten uns sehr wohl, dass im Zuge der Aufklärung dieses Skandals diese Defizite auch in der Öffentlichkeit klar dargelegt werden. (Abg. Hornek: Das ist Skandalisierung!)

Wir erwarten uns aber auch – und ich sage das sehr deutlich –, dass klargelegt wird, in welchem Umfang und in welchem Ausmaß gemeinschaftsrechtliche Vorschriften und nationale Vorschriften, lieber Kollege – also geltendes Recht! –, in diesem Schlachtbetrieb nicht eingehalten worden sind. (Abg. Hornek: Skandalisierung!) Ich frage Sie das wirklich! Wir möchten das in einer offenen Debatte mit Herrn Bundesminister Haupt und mit Herrn Bundesminister Molterer diskutieren, denn es geht darum – und ich stimme hierin mit beiden überein –, den Konsumenten zu signalisieren, dass Fleisch, das von österreichischen Bauern gekauft wird, sicher ist, weil es bei uns effektive Kontrollen gibt. (Abg. Großruck: Das weiß auch der Herr Maier!) Wenn allerdings die Kontrollen in den Schlachthöfen nicht funktionieren, meine sehr verehrten Abgeordneten und Landwirtschaftsvertreter von der ÖVP, dann bekommen wir ein Problem. Wir als Opposition werden dies – und ich sage das sehr deutlich – jedes Mal konkret aufzeigen und in der Öffentlichkeit diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sind nun vorläufig unsere Schlussfolgerungen? Es handelt sich um ein Thema, das wir bereits an das Parlament herangetragen haben. Wir denken, dass im agrarischen Betriebsmittelrecht generell Proben- und Revisionspläne eingeführt werden müssen; im Lebensmittelgesetz gibt es das, im Futtermittelgesetz gibt es das nicht.


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