Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 136

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Immer geholfen haben uns die Bayern, der bayerische Umweltminister, der bayerische Ministerpräsident. – Dessen Lob war ein ehrliches, denn Edi Stoiber hat immer unsere Position mit eingenommen und hat sogar in der innerdeutschen Diskussion Gerhard Schröder kritisiert, warum dieser seinen Umweltminister nicht zu unseren Verhandlungen dazu lässt.

Wir haben am 29. November also einen doppelten Erfolg erzielt: Temelín wird auf europäischen Sicherheitsstandard nachgerüstet, und zwar verbindlich, und dadurch, dass alle Mitgliedstaaten der Union mit der Verabschiedung des Energiekapitels den Startschuss gegeben haben, kann mit der Umsetzung der Maßnahmen sofort begonnen werden. Es hat die Ratsarbeitsgruppe ja gesagt, der COREPER ja gesagt, am Montag hat der Allgemeine Rat ja gesagt, und heute in der Beitrittskonferenz haben die Tschechen ihre Verpflichtung zu Protokoll gebracht.

Meine Damen und Herren! Zu der Linie, die oft schwierig war – ich will das hier zugeben –, hat es keine Alternative gegeben. Wir haben ein Maximum erreicht, weil wir in der Bundesregierung – in der gesamten Bundesregierung! – und alle Regierungsfraktionen hier gemeinsam vorgegangen sind und konsequent den Verhandlungsweg gegangen sind. Ich möchte Ihnen dafür an dieser Stelle auch herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie sagen, das Ergebnis sei rechtlich zu wenig abgesichert, und: Was ist das Ganze überhaupt? Ist das eine Art Privatvertrag? Ist das irgendein Text, den die zwei ausverhandelt haben, Zeman und Schüssel? – Ich verlasse mich da auf die Profis aus dem Verfassungsdienst und aus dem Völkerrechtsbüro. Völkerrechtlich handelt es sich um einen ganz eindeutig rechtlich verbindlichen Vertrag im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention – die übrigens nicht automatisch mit der Einklagbarkeit verbunden ist. Diese ist nur deshalb gegeben, weil wir sichergestellt haben, dass es in die Beitrittsakte aufgenommen wird und daher dann nach dem Beitritt auch wirklich bis zum Europäischen Gerichtshof gehen kann.

Innerstaatlich ist das vom Bundeskanzler auf Grund eines vom Nationalrat – übrigens als gesetzesändernder Staatsvertrag – genehmigten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz, Bundesgesetzblatt 565/1990 und 123/1997, geschlossen worden – im Einvernehmen mit der Außenministerin. Es enthält darüber hinaus keine gesetzesändernden oder -ergänzenden Bestimmungen und ist ein Ressortübereinkommen im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Dezember 1920, Bundesgesetzblatt 49/1921, wird daher auch gemäß § 2 Abs. 5 Bundesgesetzblattgesetz im Bundesgesetzblatt III kundzumachen sein.

Es ist ein ganz klarer rechtlicher Vertrag, der beide Seiten bindet.

Sie sagen nun, es sei eine Missachtung parlamentarischer Antiatomaufträge durch die Bundesregierung zu verzeichnen gewesen. Ich möchte Ihnen noch einmal sagen: Die Lösungsschritte zu den sieben Sicherheitsproblemen sind im Anhang 1 rechtlich verbindlich und völkerrechtlich bindend festgelegt worden. Das ergibt sich insbesondere aus den Schlussbestimmungen der Vereinbarung, wonach die Unterzeichner die Implementierung der übernommenen Verpflichtungen unabhängig von der jeweiligen Eigentümerschaft am Kernkraftwerk garantieren.

Auch im Kapitel 8 über die Erweiterung wird festgelegt, dass Tschechien die Beitrittskonferenz vom Inhalt und vom bindenden Charakter der Vereinbarung unterrichten wird. Daher ganz deutlich der verbindliche Charakter.

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang auch – auf Englisch; die deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor – vorlesen, was heute in der Beitrittskonferenz der tschechische Außenminister Jan Kavan gesagt hat:

I would like to stress that the Czech Republic found it fit to bring the conclusions to the attention of the European Union within the framework of the accession conference to highlight that the Czech Republic considers itself to be bound to implement them. The Czech Republic will fully honour its commitments under these conclusions. Austria and the Czech Republic agreed on


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