the common objective to include the bilateral obligations contained in these conclusions in the protocol to the accession act.
Damit ist eindeutig, und zwar erstmals nicht nur gegenüber Österreich, sondern auch gegenüber den anderen Vierzehn festgelegt, dass sich Tschechien an diese Vereinbarung gebunden fühlt. Und damit pickts, und das ist wichtig! Ein großer Erfolg für uns. (Beifall bei der ÖVP.)
Der von Ihnen behauptete, ja vielleicht gewünschte Misserfolg stellt sich als das genaue Gegenteil dar: als voller Erfolg im Interesse der Österreicher.
Nun haben Sie die Aussage vorgebracht, wiederholt schon, aber heute wiederum, dass die EU im Energiekapitel ja nur zwei der sieben von Österreich vorgebrachten Sicherheitsprobleme berücksichtigen will. Auch dies stimmt einfach nicht.
Es gibt eine Ratsarbeitsgruppe, die die Atomic Question Group eingesetzt, beauftragt hat, und dann gibt es diese Working Party on Nuclear Safety, die drei allgemeine Empfehlungen für alle Länder, für alle Kernkraftwerke und spezifische Länderempfehlungen für ganz spezifische und konkrete Kraftwerke ergehen lassen haben. Diese sind immer zusammen zu lesen. Es gelten die allgemeinen und die besonderen Empfehlungen. Tschechien hat überdies in seiner Information an die Beitrittskonferenz, in den 7th Additional Informations, die Melker Vereinbarung zur Gänze übermittelt und damit zum Gegenstand der Beitrittsverhandlungen gemacht. Damit wird der Beitrittsvertrag sämtliche von Tschechien bilateral übernommenen Verpflichtungen in Bezug auf das Kernkraftwerk Temelín enthalten.
Auch die Ausführungen, wonach der von Frau Bundesministerin Ferrero-Waldner im Rahmen des Rats am Montag geäußerte Vorbehalt, wieder auf das Energiekapitel zurückzukommen, in krassem Widerspruch zur EU-Praxis stehe, sind schlicht und einfach falsch, Frau Abgeordnete! Auch Ihre Behauptung, wir seien isoliert gewesen, ist schlicht und einfach falsch. Es ist übrigens auch in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass sogar Beitrittskandidaten oder einzelne Länder auf bestimmte Themen zurückgekommen sind. (Abg. Kiss: Ahnungslos ist sie!)
Die Wiederaufnahme von Verhandlungen in Bezug auf vorläufig geschlossene Verhandlungskapitel ist keinesfalls ein Einzelfall, das entspricht einer durchaus gängigen Praxis. Das erklärt sich vor allem daraus, dass die Verpflichtungen für einen Kandidaten, nämlich die Übernahme und die Anwendung des Acquis, mit dem vorläufigen Abschluss eines Kapitels keinesfalls endgültig erfüllt sind. Zu diesem Zweck erfolgt durch die Kommission vor allem eine laufende Beobachtung hinsichtlich der Fortschritte über den Acquis in allen Bewerberländern. (Abg. Ing. Westenthaler: Alles ist möglich!) Zu den diesbezüglichen internen Vereinbarungen der Europäischen Union, Methodik zur Führung von Beitrittsverhandlungen, Dokument 13462/1999 das ist Ihnen zugegangen, Frau Abgeordnete , wird wörtlich ausgeführt ich zitiere :
Die Beobachtung sollte nun zu einem wesentlichen Element der Verhandlungsführung werden. Dazu sollte der vorläufige Abschluss von Kapiteln nicht nur auf einer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten über die konkreten, in den Verhandlungen erörterten Fragen beruhen, sondern auch auf den hinreichenden Fortschritten bei der Heranführung im Land.
Weiter heißt es: "Kapitel sollten dann erneut eröffnet werden, wenn das betreffende Bewerberland seinen auf dem betreffenden Gebiet eingegangenen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist." Ende des Zitats.
Als zusätzliches Instrument der Beobachtung steht der EU in unserem Fall der so genannte Peer Review zur Verfügung. Dieser Prozess behandelt die allgemeinen und die spezifischen Empfehlungen des Berichts der Atomic Question Group und somit alle sieben Sicherheits-punkte, die wir in Brüssel vereinbart haben.
Sollte nun diese Beobachtung ergeben, dass ein Bewerberland seine im Zusammenhang mit dem vorläufigen Abschluss eines Verhandlungskapitels übernommenen Verpflichtungen nicht einhält, kann jeder Mitgliedstaat natürlich auch die Präsidentschaft oder die Kommission