Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 207

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amt aufgestockt wird, damit es zu keiner Schwächung der Sicherheitsexekutive in den Regionen kommt."

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(Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler. )

Ein weiterer wichtiger Punkt in den Verhandlungen war die Frage des Rechtsschutzes. Mit der Errichtung der Organisationseinheit Bundeskriminalamt und der gleichzeitigen Neufassung des § 14 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes werden umfassende Ermittlungs-, Erhebungs- und diesbezügliche Weisungsbefugnisse in einer zentralen Stelle des BMI gebündelt. Gerade im Bereich der erweiterten Gefahrenerforschung ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten der Überwachung durch die Sicherheitsbehörde.

Meine Damen und Herren! Eine Observationsgruppe mit 150 Personen, ausgerüstet mit allen technischen Möglichkeiten zum Abhören, zum Mitschneiden von Videos und so weiter – hier muss man ganz einfach aufpassen, dass diese Möglichkeiten nicht in freiheitsbedrohender Art und Weise ausufern! Daher treten wir dafür ein, einen Rechtsschutzbeauftragten zu schaffen, der zustimmungspflichtig ist.

Meine Damen und Herren! Um es Ihnen auch zu erleichtern, den Rechtsschutz für die österreichische Bevölkerung sicherzustellen, bringen wir einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Parnigoni, Genossinnen und Genossen ein. Ich darf diesen Antrag punktuell kurz darstellen.

Es geht darum, dass für die erweiterte Gefahrenerforschung das Vorliegen der entsprechenden Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten – außer in einem ganz besonderen Fall schwerer Gefahr – erforderlich ist, dass außerdem die Sicherheitsbehörden verpflichtet sind, den Rechtsschutzbeauftragen von der Ermittlung personenbezogener Daten durch verdeckte Ermittlung und durch verdeckten Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten oder durch Beobachtungen im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung in Kenntnis zu setzen. Damit es auch dazu kommt, gibt es darin zwei Verfassungsbestimmungen, nämlich zum einen, dass der Rechtsschutzbeauftragte dem Unterausschuss des Innenausschusses jährlich Bericht erstattet, und zum anderen, dass die Sicherheitsbehörden, wenn es sich um eine Aufgabe nach § 21 Abs. 3 handelt, unverzüglich die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten einzuholen haben.

Meine Damen und Herren! Ich lade Sie ein, für diese beiden Anträge zu stimmen, und darf abschließend Folgendes bemerken: Der Herr Abgeordnete Kiss hat im Ausschuss bemerkt, der SPÖ gehe es bei diesen Gesetz um Macht und Einfluss. Ich nehme an, auch wenn er hier nach mir sprechen wird, wird er das Gleiche sagen. Ich darf dazu einen unverdächtigen Zeugen aufrufen, nämlich den ehemaligen ÖVP-Landtagsabgeordneten Alfred Worm, der heute bei "NEWS" als Journalist tätig ist. (Abg. Dr. Martin Graf: Der ist nicht unverdächtig!)

Er betitelt eine Kolumne damit, dass er schreibt: "Postenschieberei made by ÖVP". In dem, was er da sagt, zieht er einen Schluss, der auf das Innenministerium voll und ganz zutrifft. Er spricht dort zwar das Außenministerium an, es stimmt aber genauso für das Innenministerium: Hier wird ganz übel getrickst. Postenschieberei, wie sie im Parteibüchl steht.

Herr Minister! Das ist es ja, was Sie in Wirklichkeit wollen, und dazu können Sie unsere Zustimmung nicht bekommen! (Beifall bei der SPÖ.)

20.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der von Herrn Abgeordneten Parnigoni soeben eingebrachte, auch schriftlich überreichte Antrag genügend unterstützt ist und in ausreichendem sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie, damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise im Anschluss daran zur Abstimmung steht.


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