Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 209

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

"4. (Verfassungsbestimmung) § 94 wird folgender Abs. 15 angefügt:

"(15) (Verfassungsbestimmung) § 62b Abs. 6 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.""

Begründung:

Mit der Einrichtung der Organisationseinheit "Bundeskriminalamt" und der gleichzeitigen Neufassung des § 14 Abs. 2 SPG werden umfassende Ermittlungs-, Erhebungs- und diesbezügliche Weisungsbefugnisse in einer zentralen Stelle des Bundesministeriums für Inneres gebündelt. Gerade im Bereich der erweiterten Gefahrenerforschung ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten der Überwachung durch die Sicherheitsbehörden. Um die Handhabung dieser Möglichkeiten nicht in freiheitsbedrohender Weise ausufern zu lassen, soll das Vorgehen der Sicherheitsbehörden verstärkt der Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten unterzogen werden. Insbesondere soll die Zulässigkeit der erweiterten Gefahrenerforschung von seiner Zustimmung abhängen. Dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für inner Angelegenheiten soll zwingend Bericht erstattet werden, damit auf etwaige unerwünschte Entwicklungen rasch reagiert werden kann.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Gleiches gilt für den Entschließungsantrag des Herrn Abgeordneten Parnigoni, den er eingebracht hat. Dieser ist ebenfalls ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und daher auch mit zur Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

20.50

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mich wundert, dass der Sicherheitssprecher der SPÖ nicht einmal in einem Minimalkonsens imstande ist, die Bedeutung dieses heutigen Tages für die Kriminalitätsbekämpfung in Österreich zu erkennen. Was sozialistische Innenminister über Jahrzehnte hinweg nicht geschafft haben – als Zeitzeuge der letzten zwölf Jahre kann ich sagen: Löschnak, Einem, Schlögl waren dazu trotz großer Anstrengungen partout nicht imstande, oder sie durften es nicht tun –, schafft Ernst Strasser in einigen wenigen Monaten. Es ist ein historischer Tag für die Sicherheit in diesem Land! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dass das BKA ein sicherheitspolitischer Quantensprung werden wird, steht wohl fest. Noch dazu weiß man, dass sich dieses Bundeskriminalamt ab Jänner 2002 in einer Art und Weise in das Innenministerium, in die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit eingliedern wird, sodass mit Recht – und mit Fug und Recht betone ich es immer wieder – davon ausgegangen werden kann: Mit diesem BKA entsteht mehr Sicherheit für Österreich, und es wird von mehr motivierten Exekutivbeamten zum Wohl der österreichischen Bürger gearbeitet werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wird Schluss sein mit den Parallelaktionen, die wir kennen. Es wird Schluss sein mit den Nebeneinander-Ermittlungen. Es wird aber auch Schluss sein mit all dem – und dies ins Stammbuch der SPÖ, Kollege Parnigoni –, aus dem die SPÖ in den vergangenen Jahrzehnten geschöpft hat, nämlich der parteipolitischen Besetzung von Ämtern, Macht und Positionen! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Wir wissen, was der wahre Grund für die Ablehnung dieses Modells des Bundeskriminalamtes ist: Die Sozialisten fürchten um ihren Einfluss, um ihre Macht und damit um ihre Positionen. Das ist die wahre Antwort darauf! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Selbstverständlich ist klar, dass der Rechtsschutzbeauftragte vorgeschoben werden wird. (Abg. Dietachmayr: ... halten Sie ihm einen Spiegel vor! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)  – Interessanterweise stehen die Sozialisten immer dann, wenn


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite