Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 212

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Ein zustimmungspflichtiger Rechtsschutzbeauftragter ist deshalb sinnvoll, weil mit den Observationsvorkehrungen, die hier sehr wohl geschaffen werden oder in dieser zusammengeführten Kompetenz möglich sind, selbstverständlich neue Möglichkeiten entstehen, die sozusagen eine entsprechende Beschützung der auf diese Weise in die Fahndung Geratenen zur Folge haben müssen. Das werden Sie ja nicht leugnen wollen. Und wenn das alles ohnehin kein Problem ist, dann wird auch dieser Rechtsschutzbeauftragte nicht ein derartiges Problem sein.

Warum sage ich das alles? – Sie tun ja so, als ob das Ganze nur mit reiner Kriminalitätsbekämpfung zu tun hätte. Sie haben im Ausschuss die Diskussion darüber verweigert, inwieweit Nachrichtendienste in diese Sache involviert waren. (Abg. Miedl: Gar nicht!) "Gar nicht", sagt da noch einmal Kollege Miedl – sehen Sie, dazu brauche ich gar nicht im Ausschuss zu sein, ich weiß es auch so: Er sagt es hier wieder!

Faktum ist aber, dass uns und unserer Fraktion ein Papier vorliegt, ein Projekt "Meilensteinplan für das Projekt BKA – Bundeskriminalamt", das in seiner vorgesehenen Geschäftseinteilung – und ich bitte Sie inständig, Herr Bundesminister, zu diesem Vorhalt Stellung zu nehmen – gleich als Erstes unter "Stabsstelle des Präsidenten" unter vier Punkten einen aufführt, der "Schnittstelle zur Gruppe II/C" heißt. Das ist noch im Ministerium und etwas ganz Normales, sehr richtig: BMLV. Aber jetzt kommt es: "... und den Nachrichtendiensten"! – Kollege Miedl, kommen Sie heraus und erklären Sie uns das! Herr Bundesminister, bitte klären Sie das endgültig auf!

Wir sind der Meinung, dass genau an jenen Punkten Ihre Glaubwürdigkeit in Ihrer Vorgangsweise und Argumentation schwer gefährdet ist. Deshalb dürfen Sie sich nicht wundern, wenn wir dem skeptisch gegenüberstehen und entsprechend unsere Ablehnung dokumentieren. Sie haben im Ausschuss ganz anders argumentiert, und das sollten Sie wenigstens jetzt klarstellen, Herr Kollege. (Beifall bei den Grünen.)

21.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

21.03

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt geht es bei diesem neuen Baustein innerhalb des österreichischen Sicherheitsapparates zur Bekämpfung der Kriminalität um völlig neue Strukturen, die das Ziel haben sollen, dass wir die organisierte Kriminalität wesentlich effizienter bekämpfen können, als das mit den bisher gegebenen Strukturen der Fall ist.

Seit ungefähr einem Jahrzehnt wird darüber diskutiert. Es wurden x Arbeitsgruppen eingesetzt, die auch gearbeitet haben. Jetzt setzen wir das um, und zwar in einer sehr kurzen Zeit. Innerhalb eines dreiviertel Jahres war die Analyse fertig, innerhalb des folgenden dreiviertel Jahres waren die Konzepte fertig. Und wenn wir heute von Ihnen den parlamentarischen Auftrag dazu bekommen, dann werden wir diese Konzepte ab 1. Jänner 2002 eins zu eins umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich sehe diesen Baustein für die Reformarbeit im österreichischen Sicherheitsapparat ähnlich pragmatisch wie beispielsweise bei der Reform des Zivildienstes, bei der Weiterentwicklung der Gendarmeriestrukturen, bei der Weiterentwicklung der Polizeistrukturen, bei der Auslagerung der Flugrettung und bei vielen anderen Projekten. Durch den Reformstau, der in unserem Haus angefallen ist, war es dringend notwendig, dass hier etwas geändert wird: nach einer detaillierten Analyse eine genaue Projekterstellung und penible Vorbereitung, und in diesem Fall – falls uns das Parlament die Möglichkeit gibt – die professionelle Umsetzung, die wir im nächsten Jahr sicherstellen wollen.

Es geht darum, dass neue Formen der Kriminalität auch neue Formen der Bekämpfung brauchen. Das heißt insbesondere, dass wir derzeit gegebene Doppelgleisigkeiten abbauen wollen, dass wir eine ganze Reihe von komplizierten und unübersichtlichen Meldewegen durch einen "single point of contact" ersetzen wollen, dass wir unkoordinierte und unwirtschaftliche Sach- und Personaleinsätze in eine koordinierte Steuerung überführen wollen, dass wir bei der Suchtgiftbekämpfung derzeit zum Teil anlassbezogen agieren und in Zukunft ein einfacheres, rasche


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