Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 245

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Österreich in den Verfassungsrang erhoben werden kann! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

23.13

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten.

Wir richten zu diesem Zweck ein Komitee ein. Es geht dabei – Kollege Posch hat es schon erwähnt – um die traurige Realität der so genannten Kindersoldaten. Mit diesem internationalen Übereinkommen soll das Mindestalter auf 18 Jahre angehoben werden.

Ich habe mich noch zu Wort gemeldet, weil wir erwähnen müssen, dass wir in Österreich diese Regelung bereits nachvollzogen haben. Wir haben mit der Novelle zum Wehrgesetz in diesem Jahr sichergestellt, dass in Österreich niemand, der unter 18 Jahre alt ist, in einen Einsatz kommt und dass diejenigen, die sich freiwillig als 17-Jährige zur Ableistung des Grundwehrdienstes melden, lediglich in den Ausbildungsbereichen eingesetzt werden können. – Demzufolge stimmen wir diesem Übereinkommen zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich, in 766 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass das Fakultativprotokoll dadurch kundzumachen ist, dass es in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Änderung zum Artikel 43 Abs. 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995, in 801 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte ebenfalls jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die gegenständliche Änderung dadurch kundzumachen ist, dass diese in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.


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