Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 28

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auch positive Seiten für den Arbeitgeber und für den Finanzreferenten des Roten Kreuzes, das ja – ich sage das etwas ungeschützt; ich bitte, mir das zu verzeihen – nicht unbedingt die ärmste Organisation in Österreich ist. Man musste also darauf aufpassen, dass das, was sie leisten, auch honoriert wird, dass ihnen etwas zusteht und nicht nur ein Almosen gegeben wird. (Beifall bei den Grünen.)

Man muss allerdings bei aller Zustimmung zu diesem positiven ersten Schritt auch sagen, dass man mit dieser Vorlage in der derzeitigen Situation bezüglich der Qualitätssicherung im europäischen Vergleich eher im unteren Drittel liegt. Man muss auch hinzufügen, dass die Verwertbarkeit der Ausbildung und die Möglichkeiten zu einem Umstieg, zur Anrechnung für andere Berufe und zu einem Aufstieg meiner Meinung nach noch etwas zu dünn geraten sind. Da hoffe ich sehr auf den zweiten Schritt.

Meiner Ansicht nach wurde auch nicht genügend zwischen einer reinen Tätigkeit im Transportwesen und der Anwendung von notfallmedizinischen Maßnahmen differenziert. Der Einsatz von Arzneimitteln ist auch etwas vage definiert, und auch der Datenschutz ist ein Problem: Es heißt, die Verschwiegenheitspflicht werde gegenüber sonstigen Kostenträgern aufgehoben. – Wer sind die? Ich glaube, da sollte man aufpassen.

Dass man im Vorfeld diskutiert hat, ob auch Frauen und Männer zugelassen werden, die ihre Pflichtschulzeit nicht vollständig absolviert haben, zeigt schon, welche Lobbys teilweise auch gegen Ihren Berufsstand argumentiert haben. Man sollte hier vorsichtig sein.

100 Stunden Theorie klingt viel. Das sind aber insgesamt zweieinhalb Wochen für die Ausbildung eines – unter Anführungszeichen – "normalen" Sanitäters oder einer "normalen" Sanitäterin. Das ergibt siebeneinhalb Stunden pro Fach – 13 Fachgebiete werden im ersten Modul gelehrt.

Wie auch immer: Ich wünsche Ihnen mit diesem Gesetz – wie ich glaube, zu Recht – viel Erfolg. Beachten Sie aber bitte gemeinsam mit uns, dass in Ihrem Interesse und im Interesse der Patienten und Patientinnen noch ein zweiter Schritt folgen soll! Wir werden aufpassen, und ich hoffe, dass dann nicht wieder die Pensionen für alle ASVG-Pflichtigen für Ihr Gesetz nach unten reguliert werden müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.24

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, und zwar zur Aufklärung der Vorwürfe bezüglich Weitergabe von Polizeidaten an Dritte, zur Aufklärung der Vorwürfe betreffend Verschleppung des gegenständlichen Verfahrens, zur Aufklärung der Vorwürfe im Zusammenhang mit der Einstellung bestimmter Verfahren und zur Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten.

Die Durchführung einer Debatte hierüber wurde nicht beantragt. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung werde ich über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Erledigung der heutigen Tagesordnung abstimmen lassen. Ich bitte um Kenntnisnahme.

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Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

15.25

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Jeder Einzelne von uns kann plötzlich ein Notfallopfer werden. Vor wenigen Monaten ist der Salzburger Landtagspräsident Dr. Schreiner mitten


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