habe, dass im Rahmen des Gesundheitsausschusses dieser Antrag, den Sie heute eingebracht haben, kommen wird, hat er gesagt: Woher wissen Sie das? Der kommt doch gar nicht! – Das ist die Art von Vertrauen und Vereinbarung, auf die Herr Khol so großen Wert legt.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wir haben heute auf ein Recht verzichtet, nämlich auf das Recht, eine Anfragebesprechung durchzuführen. Das, was wir gestern und heute von Ihnen erlebt haben, war ein Missbrauch der Geschäftsordnung vom Anfang bis zum Ende! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Dieser Missbrauch ist in dieser Form nicht akzeptabel. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, werden dafür die Konsequenzen zu tragen haben. Wenn Minister Haupt heute bei der Debatte nicht einmal anwesend ist und dem Plenum nur erklärt: Ich brauche nichts weiter dazusagen, weil ich mich dem Bundesrat zu dieser Frage schon erklärt habe!, wenn dieser Minister Haupt und die Regierungsparteien im Sozialausschuss nicht bereit sind, über diesen Antrag zu diskutieren, wenn Sie nicht bereit sind, im Gesundheitsausschuss darüber zu diskutieren, und wenn Sie gestern einen Selbständigen Antrag einbringen und diesen dem Sozialausschuss zuweisen lassen und ihn trotzdem heute abstimmen lassen, dann ist das zwar noch immer formal korrekt, aber das verstehen wir unter Missbrauch der Geschäftsordnung, Herr Dr. Khol! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Dr. Khol, wie Sie wissen, hat Minister Haupt im Rahmen der gestrigen Erklärung des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin eine eigenständige Erklärung zum Thema BSE abgegeben, obwohl er vorher auf das dringliche Ersuchen der grünen Fraktion, eine eigenständige Erklärung zum Thema BSE abzugeben, geantwortet hat: Nein, dazu sehe ich mich nicht in der Lage. Wenn daher das Plenum zu seiner eigenständigen Erklärung nicht diskutieren kann, wenn sich dann in einer Anfragebesprechung Bundesminister Haupt als Letzter entgegen einer Vereinbarung in der Präsidiale – da gibt es nämlich eine Vereinbarung – trotzdem noch zu Wort meldet, obwohl kein Abgeordneter die Möglichkeit hat zu antworten, dann ist das Missbrauch, und Sie von den Regierungsparteien werden dafür die Konsequenzen zu tragen haben.
Sie haben zwar die Mehrheit, aber Gott sei Dank gibt es auch noch eine Geschäftsordnung. Und wir, meine Damen und Herren, das sage ich Ihnen auch, wissen auch von der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. (Abg. Haigermoser: Die Geschäftsordnung halten wir ein!) Sie brauchen ganz sicher nicht mehr mit einem Entgegenkommen der Grünen zu rechnen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Haigermoser: Hören Sie auf mit Ihren Drohgebärden! Was sollen diese Drohgebärden?)
Meine Damen und Herren! Zum Thema: Das, was Sie hier im Rahmen und in Form eines Abänderungsantrages vorlegen, heißt nichts anderes, als dass Sie rückwirkend – und zwar mit einer Rückwirkung von zwei Jahren – in die Pensionserhöhungen eingreifen. Sie greifen so ein, dass es vermutlich verfassungswidrig ist. Auch das wissen Sie! (Beifall bei den Grünen.)
Darum wollen Sie nicht diskutieren, und darum ist der Herr Bundesminister bei der Debatte gar nicht anwesend. Er entzieht sich dieser! Sie, meine Damen und Herren, sagen dann noch dazu: Wir erhöhen die Sätze für die AusgleichszulagenbezieherInnen um die Inflationsrate, sie erhalten 2,9 Prozent! Sie vergessen aber, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass die AusgleichszulagenbezieherInnen im nächsten Jahr – und das wüsste der Herr Bundesminister – trotz dieser Erhöhung unter der Armutsgrenze liegen werden. Was sagen Sie denn dazu, dass diese Menschen trotz der Erhöhungen, die Sie jetzt gewähren – Sie stellen sich stolz hin und sagen: Das ist mehr, als wir eigentlich zu geben bereit waren! –, armutsgefährdet sind? (Abg. Dr. Ofner: Haben Sie zum Sanitätergesetz auch etwas zu sagen? – Abg. Neudeck: Herr Kollege! Das ist eine alte Rede!)
Das ist die Realität, meine Damen und Herren! Und darum gibt es nicht nur keine Zustimmung, sondern Sie müssen sich auch darauf gefasst machen, dass sich genau mit diesem Antrag, den Sie jetzt abstimmen, der Verfassungsgerichtshof beschäftigen wird müssen. (Abg. Dr. Ofner: Ich fange mich sofort zu fürchten an!) Das, was Sie hier offensichtlich versuchen, nämlich verfassungswidrig und ohne Debatte – Sie haben die Debatte zu diesem Punkt nicht gerne –