Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 43

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SPÖ, weil Sie dieses Gesetz so lange nicht beschlossen haben, obwohl Sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mehr noch: Diese Menschen, die sich, wie gesagt, freiwillig dieser Hilfeleistung verschrieben haben, laufen sogar Gefahr, dass sie dabei ins Kriminal geraten, wenn sie nur die kleinste medizintechnische Arbeit machen oder Hilfestellung geben. Das ist eine furchtbare Sache.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Ich weiß natürlich, dass Sie in den Jahren davor versucht haben, bei diesem Sanitätsgesetz Veränderungen herbeizuführen. Nur frage ich mich: Warum haben Sie das Ganze so lasch gehandhabt? – Es müsste doch in einer Koalition möglich sein – so wie es den Freiheitlichen gelungen ist –, einen Konsens zu erreichen und diese Thematik zur Abstimmung zu bringen. Das hat mir bei Ihnen gefehlt.

Die Wichtigkeit der Erstversorgung und der Stabilisierung sind unbestritten, und die medizinisch-technischen Mittel sind entsprechend gut und gut anwendbar. Ich muss Ihnen aber ehrlich gestanden sagen, ich habe den Konflikt selbst erlebt. Bei einer Krankentransportfahrt wurde mir zwischen zwei Orten, durch die transportiert wurde, sehr schlecht, es ist mir sehr schlecht gegangen. Und als ich gesagt habe: Könnt ihr mir nicht helfen?, haben die Sanitäter gemeint: Wir dürfen nicht, wir müssen schauen, dass wir zum nächsten Krankenhaus kommen. Das ist nicht sehr angenehm.  – Für mich ist dieses Gesetz eine sehr gute und vor allem eine sehr wichtige Sache. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf noch einmal festhalten: Mit uns Freiheitlichen wird dieses Manko der möglichen Hilfeleistung behoben, wobei jedoch eine entsprechende Ausbildung gegeben sein muss. Für mich heißt das Postulat schon: eigenständige medizinisch-wissenschaftliche Hilfeleistung durch Sanitäter und Sanitäterinnen, aber nur auf Basis fundierter Grundausbildung und ständiger Weiterbildung. Das muss sein, denn sonst könnte es wirklich zu Schwierigkeiten kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Grundsätzlich wird das Ausbildungsangebot in Modulform erfolgen, und die Kompetenzerlangung wird sich auch variabel darstellen, und zwar vom Rettungssanitäter bis hin zum Notfallssanitäter mit besonderen Kompetenzen wie zum Beispiel Medikamentenverabreichung, Injektionen und Infusionen und Maßnahmen auf dem Sektor der Beatmung und der Intubation und anderer Dinge.

Dieses Gesetz wird daher, wie schon gesagt, die Erstversorgung von Patienten entscheidend verbessern.

Es ist auch zu betonen, dass die medizinischen Leistungen der Ärzteschaft, im Speziellen der Notärzte, keinesfalls geschmälert oder weniger in Anspruch genommen werden sollen, sondern dass diese nach wie vor wichtig sind. Es ist aber klar, dass Menschen, die der Hilfe bedürfen, jetzt nicht mehr auf Hilfe warten müssen, nur weil der Arzt nicht da ist, wohl aber der Sanitäter, der eine fundierte Ausbildung hat.

In diesem Sinne kann ich nur sagen: ein Danke dem Gesundheitsressort dieser Bundesregierung, bei dem nun endlich Gesundheit und nicht Parteipolitik im Vordergrund steht. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

16.27

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staats-sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen im Rahmen des Sanitätergesetzes einen Antrag diskutieren (Abg. Dr. Pumberger: Dürfen!), obwohl wir ihn nicht diskutieren wollen. Wir hatten auch nicht die Absicht, ihn zu diskutieren, zumindest wenn man Abgeordnetem Westenthaler noch ein Wort glauben darf. (Abg. Edlinger: Überall, wo der dabei ist, kann es kein Gentleman’s Agreement geben!) Als ich in der Präsidiale darüber gesprochen


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