Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 60

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Ich meine, dass gerade dieser Entschließungsantrag der Ansatz dafür sein kann und, wie ich hoffe, auch sein wird, dass man dieses Thema offen und ordentlich diskutiert und nicht nur daran denkt, die Palliativmedizin nur im Sterbeprozess einzusetzen, sondern auch für noch im Leben stehende Menschen, um ihnen in einer schwierigen Situation zu helfen, diese zu überbrücken.

Ich glaube, dass sich der Akutbettenbereich in den Palliativstationen nicht nur auf sterbende Menschen beschränken darf, sondern Anspruch auf Palliativmedizin und auf Akutbetten im Palliativbereich sollten auch jene haben, die ich vorher erwähnt habe, um ihnen ein Stück ihres Lebens zu erleichtern, damit sie dann wieder in der Gesellschaft leben und gut leben können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr froh bin ich auch darüber, dass es möglich geworden ist, jenen Personen eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu geben, die die Betreuung von Sterbenden übernehmen, weil ich glaube – ich weiß das zum Teil auch aus meiner eigenen Erfahrung als Leiterin eines ambulanten Betreuungsdienstes –, dass gerade diese Arbeit mit Angehörigen, mit Sterbenden, mit dem gesamten sozialen Umfeld eine außerordentlich schwierige Arbeit ist, die sehr viel an Persönlichkeit abverlangt. Man braucht auch viel an Begleitung und Betreuung für die Helfenden, und all das muss sichergestellt werden, das darf nicht nur dem ehrenamtlichen Bereich überlassen werden, sondern ich glaube, dass es notwendig ist, das zu professionalisieren und entsprechende Berufe von Personen, die Sterbebegleitung leisten und die Familie betreuen, wirklich anzuerkennen.

Das sind natürlich Gedanken, die in die Zukunft weisen und in diesem Antrag noch nicht fixiert sind. Aber ich sehe diesen Antrag als Diskussionsgrundlage dafür, diesen Lebensabschnitt anzugehen und das Thema wirklich vielfältig und breit zu diskutieren: Wie kann man Menschen, die in schwierigen Lebensphasen sind, ihre Situation erleichtern?

Wenn wir diesbezüglich alle zusammenhelfen, bin ich wirklich guten Mutes, dass da auch in nächster Zeit einiges weitergehen kann. Es muss nicht mehr das Schicksal des Einzelnen sein, in welcher Lebensphase er wie betreut wird und wie es ihm geht, sondern das liegt in der Verantwortung von uns allen, und diese Verantwortung müssen wir ganz einfach übernehmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.42

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich bin sehr erfreut darüber, dass es hier möglich war, eine Vier-Parteien-Einigung zu finden. Das ist ein sehr wichtiger, aber auch, wie schon gesagt worden ist, ein sehr sensibler Bereich, und daher bin ich froh, dass das gelungen ist, denn sterbende Menschen dürfen wir nicht allein lassen, und hier gibt es sehr viele gute Ansatzpunkte. Ich möchte nur auf zwei davon eingehen.

Eine flächendeckende Versorgung mit Hospizeinrichtungen – stationär, ambulant, aber auch mobil – muss ein Ziel sein. Es muss aber auch ein Ziel sein, dass jenen Menschen, die dort tätig sind, eine entsprechende Unterstützung gegeben wird, sei es mit einer bundesweiten einheitlichen Ausbildung, sei es aber auch im Bereich der sehr starken psychischen Belastung, der diese Kolleginnen und Kollegen oder die Angehörigen, die dort pflegen, ausgesetzt sind.

Ich glaube aber auch, dass wir die Angehörigen nicht alleine lassen sollten. Daher bin ich sehr froh darüber, dass in dieser Einigung auch der Pflegekarenzurlaub beinhaltet ist und dass Bundesminister Haupt und Bundesminister Bartenstein einen Entwurf für eine Pflegekarenz ausarbeiten, die den nahen Angehörigen die Möglichkeit geben soll, eine gewisse Zeit lang von ihrer Arbeitsstelle fern zu bleiben, um den sehr schwierigen, aber sehr wichtigen Aufgaben der Sterbebegleitung nachkommen zu können.


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