Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 65

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als geheim ist zu klassifizieren, was geheim sein soll. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Jedem ist klar, meine Damen und Herren, dass es Schutzwürdigkeiten von vertraulichen Informationen und Unterlagen gibt und dass der Schutz im Zeitalter der PC-Technik nicht nur durch die Pflichtmillimeterstärke der Panzerschränke zu definieren ist. Aber wir haben auch Verfassungsgesetze, wir haben Normen, wir haben Parlamentsrechte, wir haben Rechte der Öffentlichkeit, der Gerichte, und die sollen durch ein solches Gesetz nicht eingeschränkt werden. Die argen Grauslichkeiten der Vorlage sind in der neuen Fassung weggefallen, aber es gibt immer noch Bestimmungen, die nicht akzeptabel sind. Leider sind einige drinnen geblieben, deshalb können und werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Anwendungsbereich sind nun die Obersten Organe ausgenommen, dabei wurde allerdings auf die Landeshauptleute vergessen.

Unklarheit schafft auch die Formulierung des § 1 Abs. 2, dessen letzter Satz lautet:

"Die Weitergabe von klassifizierten Informationen an diese Organe und Einrichtungen unterliegt keinen Beschränkungen nach diesem Bundesgesetz" – das ist der Fortschritt; dann kommt aber der Halbsatz –, "jedoch völkerrechtlich vorgesehenen Einschränkungen."

Was heißt das? Was soll das bedeuten? Ist ein Regierungsübereinkommen über der Verfassung, und steht dieser Halbsatz nicht im Gegensatz zum Absatz 3, der etwas anderes normiert?

Unklar sind auch noch jene Bereiche, bezüglich welcher die Sorgen von der Journalistengewerkschaft geäußert wurden. Die Frau Bundesminister hat uns im Ausschuss versichert, diese Sorgen der Journalistengewerkschaft seien angesichts des neuen Entwurfes unbegründet. Zu einer diesbezüglichen Ausschussfeststellung konnten sich die Regierungsfraktionen allerdings nicht durchringen.

Meine Damen und Herren! So ist es trotz aller Verbesserungen ein antiquiertes Gesetz geblieben. Es hat sehr viel von seiner Dachbodenmuffigkeit verloren, aber es hat immer noch die Einstellung eines Staates, der bis ins Letzte austüftelt, was er für Geheimnisse und den Geheimnisschutz tun kann, und nicht erkennt, dass es mindestens ebenso wichtig ist – meiner Ansicht nach ist dies die wichtigere Aufgabe eines Staates –, zu überlegen, und zwar mit derselben Akribie, mit demselben Einfallsreichtum, wie man seinen Bürgern Öffentlichkeit, Transparenz und Zugang zu Informationen verschaffen kann.

Meine Damen und Herren! Es wird der Tag kommen, an dem nicht jene bestraft werden, die Geheimnisse verletzen, sondern die, die sie vor den Bürgern haben! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek . – Abg. Dr. Khol: Ein seltsamer Slalom, lieber Peter Schieder!)

18.04

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

18.04

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Außenpolitischen Ausschuss haben einige Abgeordnete der Opposition in völliger Verkennung der Tatsachen behauptet, dieses Gesetz diene der Zensur oder öffne auch der politischen Willkür Tür und Tor.

Meine Damen und Herren! Wir alle wissen natürlich, dass es sich bei dieser Materie um ein Informationssicherheitsgesetz handelt, also um ein Gesetz, das es in ähnlicher Form in vielen anderen europäischen Ländern schon längst gibt. Geregelt wird dadurch der Zugang zu so genannten klassifizierten Informationen im Bereich der Bundesdienststellen und auch die sichere Verwendung dieser Informationen. Es geht also – das möchte ich besonders betonen – um den Schutz von Informationen, die Österreich von seinen Partnern erhält, und es geht um


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