Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 95

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nicht!) Das führte dann eben dazu, dass zum Beispiel beim ersten Auftreten des Schweinemastskandals der steirische Agrarlandesrat via Medien sofort alle Bauern gewarnt und gemeint hat, ab morgen werden wir ganz strenge Kontrollen auf den Höfen durchführen.

Angesichts der Tatsache, dass Medikamente in der Hand von Laien sind und es massive Probleme bei der Kontrolle geben wird, und angesichts des Umstandes, dass der Arzneimittelmissbrauch zugedeckt oder in manchen Teilen sogar legalisiert wird, können wir diesem Gesetz unter keinen Umständen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Moser. )

20.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wochesländer. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

20.04

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Dem Gesundheitsausschuss lagen bei seiner letzten Sitzung auch drei Anträge des Abgeordneten Lackner und – damals noch – Genossen vor, die die Primärthematik Arzneimittel für Kinder und Jugendliche zum Inhalt hatten. Ich glaube, auch das ist ein sehr wichtiges Thema. Lebensmittelsicherheit ist selbstverständlich ganz, ganz wichtig, aber Medikamente für Kinder sind ebenfalls eine Sache, die man sicher nicht außer Acht lassen sollte.

Den Einsatz von "Erwachsenenmedikamenten" in der Kinderheilkunde sehe ich ebenso als prekäre Materie wie das Fehlen von Arzneimittelspezialitäten für Kinder und Jugendliche sowie die Modalitäten in puncto Zulassung und Prüfung von Medikamenten für Kinder und Jugendliche. Es ist auch unbestritten, dass die Verabreichung von "Erwachsenenmedikamenten" bei Kindern zu Negativwirkungen führen kann und die Ärzte der Kinderheilkunde das Risiko haben, dass bei solchen Verordnungen der haftungsrechtliche Schutz des Arzneimittelgesetzes nicht mehr zum Tragen kommt und sie diesen Schutz sozusagen verlieren. Das heißt, ein Arzt, der solche Arzneimittel verordnet, weil er nichts anderes zur Verfügung hat, steht in einem rechtsfreien Raum.

Für die meist nicht medizinisch-wissenschaftlich gebildeten Eltern kommt noch das Problem hinzu, dass sie ihre Zustimmung geben müssen. Wenn Sie sich die Beipacktexte für Medikamente für Erwachsene anschauen, so sind diese für einen Nichtmediziner schon ein Horror, und dann erst verantworten zu müssen, ob das eigene Kind diese bekommt oder nicht, ist sicher eine Sache, die für Eltern sehr schwer zu entscheiden ist.

Daher stimme ich selbstverständlich mit den Anträgen von Herrn Lackner überein, dass Kindermedikamente geschaffen werden müssen, die nach der Dosierung auf den Organismus des Kindes und so weiter spezialisiert sind, aber ich glaube, die Forderung, wie Sie sie stellen, ist etwas zu kurzsichtig. Wenn Sie ins Kalkül ziehen, was wir hier in Österreich an Pharmafirmen haben, werden Sie sehen, dass es primär Tochtergesellschaften sind. Der Markt ist für diese Pharmafirmen viel zu wenig Anreiz, um sich wirklich voll der Forschung zu widmen beziehungsweise auch die Zulassung anders zu betreiben, als sie es heute tun. Nur auf europäischer Ebene können wir dorthin kommen, wohin wir wollen, nämlich wirklich zu Medikamenten, die für Kinder und Jugendliche in ihrer Dosierung, in ihrer Wirkung, in der Berechnung der Nebenwirkungen adäquat sind, damit Kinder tatsächlich Heilung erfahren und nicht Schaden durch Medikamente erleiden, die einfach nicht gut genug sind für sie.

Ich darf in diesem Sinne, eben auch zu den Medikamenten gehörend, abschließend noch einen Abänderungsantrag einbringen, wobei es sich primär um redaktionelle Änderungen handelt.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses (934 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (777 der Bei


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