Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 98

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bare Weise so durchzuführen, dass die Risiken minimiert und die Benefits für die Patienten und damit auch die Sicherheit für die Eltern erhöht werden. Allzu fraglich sind die Nebenwirkungen, nicht einmal die Wirkungen sind klar einzuschätzen, und über die Dosierung weiß man erklecklich wenig.

Was infolgedessen passiert, lässt sich auf Grund unserer Datenlage und möglicherweise auch auf Grund doch noch nicht perfekter Patientenrechte nicht abschätzen. Es ist traurig, wenn ich als Arzt feststellen muss: Es passiert wahrscheinlich viel mehr Falsches, als wir selbst glauben. Dass das nicht das Licht des Tages erblickt, liegt daran – das ist ein komischer Satz, aber er ist wahr –, dass Menschen mehr aushalten, als wir glauben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass der Entschließungsantrag des Abgeordneten Mag. Maier betreffend die Vorlage eines Anti-Doping-Gesetzes ordnungsgemäß unterfertigt ist und mit in Verhandlung steht.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

20.18

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Professor Dr. Grünewald durchaus dankbar dafür, dass er sich Sorgen um die Bauern macht, gerade wenn er sich auf den so genannten Schweinemastskandal bezieht. Diese Bezeichnung ist übrigens völlig falsch. In Wirklichkeit war es ein Skandal einiger dubioser Geschäftemacher und zum Zweiten ein Skandal jener Organisationen, die die so genannten Aufdecker waren. Wenn nämlich Bauern, die seit fünf oder zehn Jahren keine Tiere mehr in ihrem Betrieb haben, angeschwärzt werden, sie würden Medikamentenmissbrauch betreiben, dann ist ein solches Vorgehen der tatsächliche Skandal! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Keine Ahnung! – Abg. Öllinger: Eine schräge Argumentation!)

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz bringt ein Mehr an Kontrolle, ein Mehr an strafferen und strengeren Regelungen und das Ausschalten von kriminellen und dubiosen Geschäftemachern wie den "Autobahntierärzten", und es wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Tierärzten und Landwirten bringen. Es darf auch bemerkt werden: Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist EU-konform, und es könnte anderen Ländern eigentlich als Beispiel dafür dienen, wie die gute Zusammenarbeit von Tierärzten und Landwirten geregelt werden kann.

Ich verstehe daher nicht, warum die Opposition das zum Teil gar so aufbrausend kritisiert, denn nicht die Bauern kontrollieren sich selbst, sondern es gibt ein klares Vertragswerk zwischen den Tierärzten und den Bauern zur Sicherheit der Konsumenten, der Gesundheit unserer Tiere und natürlich auch zum weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Basis für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. (Abg. Dr. Lichtenberger: Keine Bauern, schwarze Schafe!)

Bei den Tiergesundheitsdiensten geht es vor allem um die Beratung und um die Zusammenarbeit. Weiter brauche ich hier darauf nicht einzugehen, denn das ist vom Kollegen Donabauer entsprechend ausgeführt worden. Es ist im Tierarzneimittelkontrollgesetz klar geregelt, dass die Anwendung wirklich nur in Zusammenarbeit mit und unter Aufsicht der Tierärzte erfolgen darf und es von beiden Seiten schriftlich dokumentiert werden muss.

Es ist wirklich zutiefst unverständlich und unseriös, wie hier von Teilen der Tierärzteschaft und auch von Vereinen wie zum Beispiel den "Vier Pfoten" im Vorfeld mit Diffamierungen und unwahren Schauergeschichten Panikmache betrieben wurde. Dieses Spiel der üblen Panikmache wurde noch dazu von den Grünen und von den Sozialisten unterstützt. Es ist einfach nicht wahr, dass die Bauern das Tierarzneimittelkontrollgesetz dazu nutzen wollen, um ungezügelt und unkontrolliert Arzneien zu verabreichen. Es hat noch nie so klare Regelungen gegeben.

Meine Damen und Herren! In unserem Land können sich die Menschen darauf verlassen, dass sie gesunde Produkte von den Bauern auf den Tisch bekommen. Ich darf in diesem Zu


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