Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 99

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sammenhang den beiden zuständigen Ministern, Herrn Bundesminister Haupt und Herrn Bundesminister Molterer, für ihren Einsatz danken, denn es war nicht leicht, dieses Gesetz, diese Materie so zu verhandeln, wie es letztendlich gelungen ist.

Wir alle stehen noch unter einem gewissen Schock des ersten BSE-Falls in Österreich. Es hat sich aber gezeigt, dass der Krisenplan der Regierung funktioniert sowie auch die lückenlose Überprüfung und Kontrolle. Und trotz der Probleme bei der Probenziehung war es möglich, den BSE-Fall herauszufiltern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Da im Vorfeld von einigen Vertretern der SPÖ ein Mehr an Tierärzten gefordert wurde, so darf man schon festhalten: Wenn 50 Tiere geschlachtet werden, von diesen 50 Rindern nur 14 älter als 30 Monate sind und dann in diesem Schlachthof drei Tierärzte anwesend sind, dann meine ich eher, dass vielleicht zwei zu viel dabei waren als einer zu wenig.

Der Kontrollumfang ist wichtig, das heißt, alle Tiere über 30 Monate werden auch in Zukunft entsprechend untersucht werden. Es wird auch in Zukunft mit der Entsorgung des Risikomaterials alles für die Konsumentensicherheit getan werden. Das bedeutet, dass sich die Menschen auch in Zukunft darauf verlassen können, gesunde Lebensmittel auf den Tisch zu bekommen.

Der Weg der österreichischen Landwirtschaft ist richtig. Das beweisen die mehr als 220 000 BSE-Tests bisher. Ich bitte wirklich, hiebei die Fehler vom letzten Winter nicht zu wiederholen. Es ist unseriös, in der Bevölkerung Panikmache zu betreiben. Es geht darum, die Ursachen aufzuklären, den österreichischen Bauern, den Tierärzten und auch den Kontrollbehörden Vertrauen entgegenzubringen, denn sie alle bemühen sich wirklich, das Beste für beide Seiten zu tun, für die Bauern und auch für die Konsumenten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

20.23

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Ausschusssitzungsvertagung bei der Beratung der Regierungsvorlage zur Abänderung des Arzneimittelgesetzes hat uns von der Opposition eigentlich positiv gestimmt, weil wir gedacht haben, dass im Besonderen die Kritikpunkte des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts zu den §§ 68a und 84b, in denen es um das komplizierte Hausbetretungsrecht im Zusammenhang mit Kontrollen geht, während der Vertagung vielleicht Berücksichtigung finden würden.

Eingeflossen sind sie, und das bewerten wir positiv, beim § 68a, also dort, wo die Organe von der Bundesministerin für Sport beauftragt werden. Nicht aber ist diese Vereinheitlichung der Sprachregelung eingeflossen – und das wäre eigentlich nur logisch gewesen – in den gesetzlichen Text betreffend die Strafbestimmungen. Dort ist nach wie vor die alte, vom Verfassungsdienst kritisierte Sprachregelung enthalten, die da lautet: "betreten und besichtigen". Im § 68a, der ja geändert wurde, heißt es schlichtweg: "Nachschau halten".

Wir halten das für widersprüchlich, und mein Kollege Maier hat auch einen Entschließungsantrag dazu eingebracht. Wir von der SPÖ plädieren auf getrennte Abstimmung, weil dieses Gesetz eben in sich unsystematisch ist. Der Kern, nämlich die Regelung von Parallelimporten von Arzneimitteln, findet unsere Zustimmung. Ebenso findet unsere Zustimmung – und das begrüßen wir ausdrücklich – die Klagsmöglichkeit für Verbraucherschutzverbände im Zusammenhang mit Verstößen gegen die arzneimittelrechtlichen Werbebestimmungen. Das kann nur gut sein für die Konsumenten, und in diesem Sinne bedanke ich mich. (Beifall bei der SPÖ.)

20.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Achatz. – Bitte.

20.25

Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen! Es ist einfach


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