Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 100

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unseriös, von Verschlechterungen zu sprechen, wenn wirklich das Gegenteil der Fall ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mit diesem Tierarzneimittelkontrollgesetz sind gravierende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Praxis Gesetz geworden. Für Verletzungen dieses Tierarzneimittelkontrollgesetzes werden jetzt Strafbestimmungen festgelegt, bisher hat es keine gegeben. Es gibt die Verpflichtungen zu ganz genauen Aufzeichnungen für den Tierarzt und für den Landwirt. Damit hat der so genannte Autobahntierarzt ausgedient. Der Besitz illegaler Tierarzneimittel, in Österreich verbotener Tierarzneimittel war bisher straffrei, er ist ab jetzt strafbar. Für Wiederholungstäter gibt es bis zu drei Jahre Haft. Wer da von einer Verschlechterung des Gesetzes spricht, der irrt ganz einfach oder er sagt ganz bewusst die Unwahrheit.

Ich wünsche mir und Ihnen allen, dass ein derart strenges Tierarzneimittelkontrollgesetz auch in allen anderen EU-Staaten und auch in den Reformstaaten bei der Osterweiterung umgesetzt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

20.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Achatz hat den Gesetzentwurf angesprochen und gemeint, es sei der beste Entwurf. (Abg. Achatz: Es ist besser!) Kollegin Achatz, es ist so, dass der ursprüngliche Entwurf, den Bundesminister Haupt vorgelegt hat, sehr wohl in vielen Bereichen strenger war als die jetzt hier zum Beschluss vorliegende Fassung.

Das, meine Damen und Herren, ist keine angemessene Vorgangsweise – angemessen angesichts berechtigter Kritik. In diesem Zusammenhang möchte ich Kollegem Prinz schon sehr klar sagen: Sie haben keine Ahnung, was beim Schweinemastskandal wirklich passiert ist, Kollege Prinz! (Beifall bei den Grünen.)

Ich werde daher einige dieser Fakten kurz zur Darstellung bringen: Vom 18. bis zum 22. Juni dieses Jahres waren von der Europäischen Kommission Vertreter der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz in Österreich und haben untersucht, wie die Rückstandskontrollen bei lebenden Tieren und bei tierischen Erzeugnissen in Österreich durchgeführt werden.

Meine Damen und Herren! Welche Schlussfolgerungen konnte man aus dieser Untersuchung ziehen? – "Bei der Handhabung des ,Schweinemastskandals‘ durch die zuständigen Behörden werden schwerwiegende Mängel deutlich, die eine umfassendere Aufklärung des Geschehens erschwerten." – Das ist die Aussage der Europäischen Kommission, meine Damen und Herren!

Und ich sage Ihnen weiters: Nur 17 Prozent der Proben wurden innerhalb von 14 Tagen gezogen, der Großteil der Proben wurde später gezogen, obwohl Landesrat Pöltl die Bauern vorgewarnt hat. Das bedeutet, dass viele Antibiotika gar nicht mehr nachweisbar waren, weil sie eben nach 14 Tagen einfach nicht mehr nachzuweisen sind. Das ist die Realität, und das ist ein Kritikpunkt, den wir im Nachhinein in aller Deutlichkeit anbringen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie darum, ein wenig meinen Ausführungen zu folgen, weil ich sehr konkret auf Fragen eingehen und von Ihnen auch sehr gerne eine Antwort erhalten möchte.

Von der Europäischen Kommission wurde auch kritisiert, dass "eine zentrale Koordinierung der Maßnahmen der Veterinärbehörden nicht stattgefunden" hat. Herr Bundesminister! Was haben Sie seit damals unternommen, damit diese zentrale Koordinierung stattfindet?

Außerdem sind bestimmte Medikamente gar nicht untersucht worden. So gab es beispielsweise das Medikament "Nergen", das an Schweine- und Rinderzuchtbetriebe in Österreich aus


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