Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 55

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Wir fordern und mahnen sie schon lange ein. Aber die Diskussion um die Volksanwaltschaft wurde in den letzten Jahren beziehungsweise in jüngster Vergangenheit von zwei Dingen dominiert: Auf der einen Seite geht es um die Frage der Besetzung. Wer hat diese Positionen inne? – Das hat der Volksanwaltschaft meiner Ansicht nach aber nicht gut getan. Auf der anderen Seite geht es um die Frage, die aber endlich positiv gelöst wurde: Gibt es den Volksanwalt, die Volksanwältin wieder im ORF? – Der ORF ist nämlich das Massenmedium, das am ehesten im Stande ist, die Arbeit der Behörde so darzustellen, wie sie ist.

Ich muss sagen, ich freue mich über diese Sendungen, die es jetzt gibt, und oute mich auch als regelmäßige Seherin. Ich möchte Ihnen und vor allem auch dem Gestalter der Sendung ein Kompliment für die Art und Weise, wie das jetzt angelaufen ist, aussprechen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da das rote Licht schon leuchtet, möchte ich mich nun den wichtigen Punkten des Berichtes zuwenden. An uns, an den Nationalrat, schreibt die Volksanwaltschaft auf Seite 64 in ihrem Bericht unter 5.1.2 Grundrechtseingriffe: Verhältnismäßigkeit bei Behörden – kein gängiger Begriff. – Da wird davon gesprochen, dass die oberste Verwaltungsebene kaum Bedacht auf grundrechtliche Bestimmungen nimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn so etwas im Bericht der Volksanwaltschaft enthalten ist, dann müssten bei uns schon längst alle Alarmglocken läuten, denn da geht es um ganz grundlegende Fragen bezüglich des Umgangs des Parlaments mit Grundrechten, bezüglich des Umgangs zwischen Verwaltung und Bürgerin und Bürger. Das ist aber jetzt nur ein einziger Punkt.

Wenn man den Bericht über das Innenministerium liest, dann bemerkt man, dass es nur von Vorwürfen dieser Art so wimmelt. Und diese Vorwürfe sind nicht Vorwürfe, die einfach hinein-geschrieben wurden, sondern sie sind mit jeweils einem konkreten Behördenhandeln unterlegt, mit dem gegen dieses Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen wurde. Und das sollte wirklich Anlass genug zur Sorge, aber vor allem zum Handeln sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Bauer! Meine Herren Volksanwälte! Danke für Ihre Arbeit. Ich hoffe, dass wir uns demnächst hier im Hohen Haus wiedersehen und über den Bericht 2001, aber auch über Ihre Anregungen diskutieren und Sie auch berichten können, was inzwischen passiert ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

10.38

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Volksanwältin und -wälte! Ich möchte auch den Dank für die Arbeit der Volksanwälte und deren Mitarbeiter voranstellen. Ich möchte das vor allem deshalb betonen, weil behauptet worden ist, Kollege Wittmann hätte das verabsäumt und damit mit einer Tradition gebrochen. Er hat sich bei der Volksanwaltschaft bedankt und sogar die Arbeit von Herrn Volksanwalt Scheider hervorgestrichen. (Rufe bei den Freiheitlichen: Schender!) – Schender! Entschuldigung! Es gibt in Kärnten einen freiheitlichen Abgeordneten, der Scheider heißt, deshalb habe ich mich geirrt. (Abg. Dr. Krüger: Lieben Sie den auch so?) – Ja, leider, wissen Sie, wenn es Ihnen auch so geht in dem Alter, dann ist das ein Nachteil. (Abg. Böhacker: Das ist auch eine Möglichkeit!) – Das ist eine Möglichkeit, ja. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Bei dem Satz würde ich aufpassen!)

Wittmann hat die Gefahr hervorgehoben, dass nur noch Stadler Politik, Justizpolitik macht. Das wäre ein Abgehen von der Tradition, und das möchte ich auch unterstreichen. Die Berichte der Volksanwaltschaft tragen zur Klärung von Rechtslagen bei, zeigen auf, dass Handlungsbedarf beim Gesetzgeber gegeben ist. Dieser Bericht offenbart jedoch auch Eindrücke: zunächst einmal den Eindruck, dass diese Volksanwaltschaft für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Anlaufstelle ist. Immerhin haben sich über 8 000 Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft gewandt, sie ist also ein taugliches Mittel für sie, um zu ihrem Recht zu kommen.


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