fel ziehen. Da gibt es gerade ein Thema, das allerdings, so glaube ich, weniger die Volksanwaltschaft als vielmehr den Rechnungshof betreffen wird und bei welchem man sehr gut über die Sinnhaftigkeit von Ausgliederungen diskutieren könnte. Ein Beispiel wäre die Artothek – Sie wissen es ja, Herr Staatssekretär –, wo uns das noch beschäftigen wird.
Nun zu Ihnen, Herr Mag. Stadler. Sie sind mir bekannt als ein Rhetoriker, bei dem die Rhetorik manchmal auch etwas durchgeht. (Abg. Dr. Martin Graf: Beim Öllinger nicht?!) Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen in eigener Sache argumentiert, und das fand ich nicht so gut, während ich Sie, wenn Sie in der Sache der Volksanwaltschaft argumentieren, inzwischen zu schätzen gelernt habe, weil Sie Ihre Sache gut machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich finde es geeigneter, wenn Sie diese Rhetorik im Interesse und in der Sache der Volksanwaltschaft einsetzen, als für die Bürger (Ruf bei den Freiheitlichen: Es ist für die Bürger!) – ja, Sie haben Recht –, wie zu Beginn Ihrer Rede.
Es besteht kein Zweifel für mich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, dass die Berichte der Volksanwaltschaft und ihre inhaltlichen Anregungen eine ganz wichtige Bedeutung haben. Das haben Sie, Herr Dr. Kostelka, uns heute mit Ihrem Hinweis, wie die Raufhändel im Sozialversicherungsrecht betrachtet werden und wer dann der Geschädigte ist, obwohl er eigentlich derjenige ist, der bei einem derartigen Raufhandel den Schaden erlitten hat, bestätigt.
Wir hatten diese Debatte anlässlich der Einführung der Ambulanzgebühren im Parlament, weil da genau so ein Passus wieder aufgenommen wurde und die Regierungsparteien sich überhaupt nicht bereit fanden, darüber zu diskutieren. Ich weiß schon, es ist altes Recht, sozusagen etwas, was diese Regierung nicht von sich aus neu entwickelt hat, sondern was leider im ASVG – man muss das sagen – eine langjährige unselige Tradition hat, wie auch manch andere Bestimmungen im ASVG oder auch im Arbeitslosenversicherungsrecht.
Ich kann aus meiner Praxis als Sozialsprecher nur sagen: Ich würde mir wünschen, wenn das Parlament die Anregungen, die die Volksanwaltschaft tätigt, etwas intensiver zur Kenntnis nehmen und debattieren würde und wenn nicht nur immer, was auch ich gut finde, der Dank dafür, dass es sie gibt, hier ausgesprochen würde. Es freut mich natürlich, dass es sie gibt, aber es geht doch darum, dass wir das, was in den Berichten steht und was nicht nur Anregung in Einzelfällen ist, sondern auch Anregung dahin gehend, wie Legistik geändert werden soll, etwa im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, hier debattieren und es auch umgesetzt wird. Es nützt uns ja nichts, wenn wir Jahr für Jahr wunderbare Berichte von der Volksanwaltschaft erhalten, den Volksanwälten dafür den Dank aussprechen und sie dann wieder nach Hause schicken, sich aber an der Praxis und an der Legistik nichts ändert. (Beifall bei den Grünen.)
An der Praxis – damit will ich diese Kritik auch schon einschränken – ändert sich insofern etwas, als Sie, die Volksanwälte, in Ihren praktischen Kontakten mit Behörden und Institutionen durchaus etwas erreichen, ohne dass der Gesetzgeber damit befasst wird.
Damit bin ich bei einem Problem angelangt, mit welchem der Gesetzgeber an und für sich hätte befasst werden sollen, zumindest lag das in Ihrer Intention, er wurde es aber nicht.
Das ist ein Undokument (der Redner hält ein Exemplar des "Sonderberichtes über die Vergabe von Heizkostenzuschüssen in der Heizperiode 2000/20001" in die Höhe), das gibt es nicht! Es ist gehalten wie amtliche Dokumente auch, und es war auch eine Nummer drauf, die solche Dokumente wie jedes übliche Dokument mit einer Begleitziffer versieht und als parlamentarische Vorlage kennzeichnet.
Es gibt dazu eine parlamentarische Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, in der gefragt wird, wie es denn sein könne, dass dieses Dokument ursprünglich eine amtliche Nummer enthalten habe, obwohl die Präsidiale – ich sage dazu: in ihrer unermesslichen Weisheit – entschieden habe, dass es dieses Dokument nicht gibt. Die Präsidiale – ich wiederhole: in ihrer unendlichen Weisheit – hat nur auf Wunsch der Mitglieder der Regierungsparteien so ent