Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 94

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Khol vorgebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem inhaltlichem Zusammenhang und damit auch mit zur Debatte beziehungsweise zur Abstimmung.

Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 944 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Feurstein, Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Feurstein, Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen sieht eine Neufassung des § 1 Ziffer 1 vor.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung des im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Freibetrages für Inhaber oder Inhaberinnen von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen nach dem Opferfürsorgegesetz 1947.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

3. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden (986 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. Ich erteile es ihr.

13.22

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich gleich am Beginn dieses Tagesordnungspunktes bei Nationalratspräsident Heinz Fischer dafür bedanken, dass er es in zahlreichen Vorgesprächen geschafft hat, dass wir heute einen Vier-Parteien-Antrag beschließen werden, einen Antrag, mit dem wir ein Problem der Entschädigungsgesetzgebung relativ bald beheben werden können, nämlich ab 1. März.


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