Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 95

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Ab 1. März 2002 werden künftig auch jene Menschen, die Österreich wegen Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime verlassen mussten, einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 haben. Gleiches gilt für den begünstigten Nachkauf von Pensionszeiten für Personen, die spätestens am 12. März 1938 geboren wurden.

Mit diesem Antrag wird es möglich, ohne den Eintritt des Rechtsfriedens abzuwarten, den schon zum Teil sehr hoch betagten Opfern des nationalsozialistischen Regimes die ihnen zustehenden Leistungen auch zu gewähren.

Ich sehe den Kollegen Feurstein momentan nicht, aber ich möchte auch hier noch einmal betonen: Wir sind bestimmten Opfern der NS-Verfolgung noch etwas schuldig geblieben, nämlich jenen Menschen, die auf Grund ihrer Homosexualität verfolgt wurden. Es gibt dazu auch entsprechende Anträge hier im Hohen Haus, auch einen Antrag der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion. Dieses Thema ist nicht neu, und ich hoffe, es wird jemand Herrn Kollegen Feurstein das auch ausrichten. Am 18. Mai 1995 wurde er mit der Aussage in den "Salzburger Nachrichten" zitiert, man habe einen Antrag der Grünen nur deshalb abgelehnt, weil die Formulierung "sexuelle Orientierung" bedeutet hätte, dass auch Notzuchtverbrecher in den Genuss einer Rente nach dem Opferfürsorgegesetz gekommen wären. Ich nehme an, dass Kollege Feurstein heute so weit ist, diesen Ausspruch mit dem Zeichen des Bedauerns zurückzuziehen.

Ich verweise auch auf die heutige Aussendung des Katholischen Familienwerks, in der betont und ausdrücklich festgehalten wird, "dass homosexuelle Orientierung weder Perversion, Sünde noch Krankheit ist, sondern eine Veranlagung". Es werde davon ausgegangen, "dass die Würde der Person unabhängig von der sexuellen Orientierung ist".

Herr Kollege Feurstein, mein Appell an Sie und die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ: Setzen Sie ein Zeichen für den Respekt vor Menschenwürde, und verweigern Sie nicht länger den homosexuellen Opfern des NS-Regimes ihr Recht! Damit könnten wir einen weiteren Schritt in Richtung Gerechtigkeit setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

13.25

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wem immer der Dank gebührt, er gebührt jedenfalls dem Herrn Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, nämlich derart, dass er sich am Beginn der Tätigkeit dieser Bundesregierung ganz klar zu Grundsätzen bekannt hat, die er auch konsequent in dieser Regierung umsetzt, etwa nach dem Sprichwort: "Nimm die Welt so, wie sie ist, lass sie aber nicht so!"

Seine Zielsetzung hat er in der Regierungserklärung auf den Punkt gebracht, wo es zum Thema "Starke Demokratie" heißt: Die Bundesregierung bekennt sich zur Fortsetzung des Kurses der Sensibilität und der kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit sowohl in Form einer mahnenden Botschaft als auch in Form eines lösenden Postulates.

In der Zwischenzeit gibt es eine Reihe von Erledigungen, die wir, wie ich meine, heute auch herzeigen können. Damit möchte ich nicht nur Bundeskanzler Dr. Schüssel danken, sondern auch Präsidentin Dr. Schaumayer, die unvorstellbar viel bei der Aufarbeitung all dieser schwierigen Materien geleistet hat.

Es gibt eine Reihe von Abkommen, von Rahmenverträgen, die geschlossen wurden, wo eine große Anzahl von Personen hinsichtlich Wiedergutmachung über den Versöhnungsfonds mit integriert ist. Es gibt in weiterer Folge auch Restitutionserledigungen, die ebenfalls von allen Seiten gewürdigt werden und die unser Land Österreich in der internationalen Beurteilung doch auch positiv erscheinen lassen.


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