Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 110

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es gibt noch einen kleinen Wermutstropfen. Herr Staatssekretär Dr. Waneck, da möchte ich Sie nicht nur noch einmal darauf aufmerksam machen, sondern auch um Ihre Unterstützung bitten. De facto beschließen wir heute nämlich eine Reduktion der Finanzierung der Privatkrankenanstalten. Die Bruttostellung von etwa 1 Milliarde Schilling bedeutet, dass die Privatkrankenanstalten in Zukunft weniger Geld zur Verfügung haben werden, als sie im Rahmen einer gedeckelten Abrechnung nach Tagsätzen bisher zur Verfügung hatten. Diesen Wermutstropfen und diese kleine Schwäche bitte ich Sie, Herr Staatssekretär, in Ihrem bekannt guten Einvernehmen mit dem Finanzminister und den Fraktionen vielleicht noch in einer geeigneten Art und Weise zu klären. (Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)

In diesem Sinne werden wir dem, weil es eine Verbesserung darstellt, weil es der Transparenz dient und weil es letztlich auch der dauerhaften, sicheren Finanzierung eines Wirtschaftszweiges dient, der Hunderten Menschen Brot und Einkommen gibt, heute selbstverständlich die Zustimmung geben. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.26

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

14.27

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muss einen Grund haben, dass sich Kollege Rasinger so massiv dagegen wehrt, auch nur den Gedanken zu haben, diese Liste der Privatkrankenanstalten zu durchforsten. Ich weiß nicht, was der Grund dafür ist, aber irgendeinen Grund wird es wohl haben müssen. Sonst könnten Sie sich, Herr Rasinger – das bin ich von Ihnen nicht gewohnt –, nicht so leicht verleiten lassen, teilweise wirklich in die tiefste Schublade zu greifen.

Herr Staatssekretär! Wir haben im Ausschuss bereits darüber gesprochen, dass die Auflistung der Privatkrankenanstalten, die hier als Beilage angeschlossen ist, entsprechend zu bewerten ist und dass darin sicherlich – ich kenne einige davon – Anstalten genannt werden, die in einem solchen Gesetz und bei einer Finanzierung über LKF-Mittel wahrlich nichts zu suchen haben. Ich denke, das muss zuerst durchforstet werden, und dann muss eine Analyse gemacht werden, um festzustellen, welche Anstalten noch übrig bleiben, welche Qualität diese anbieten, wie viele Patienten sie haben et cetera. Das muss vorher aufgelistet werden.

Herr Staatssekretär! Es muss auch bekannt gemacht werden, wie viele dieser privaten Krankenanstalten geführt und betrieben werden von Ärzten, die gleichzeitig auch in öffentlichen Spitälern angestellt sind und dort ihren Dienst versehen, und inwieweit es da Doppelfinanzierungen gibt (Beifall bei den Grünen) – einerseits, weil sie ohnehin schon über den Bund finanziert werden, und andererseits, weil sie dadurch indirekt zusätzlich noch Mittel für ihre privaten Krankenhäuser lukrieren. Das ist unsere Kritik, und diese Kritik hat ihre Berechtigung. Nicht nur ich, sondern wahrscheinlich auch Sie, Herr Staatssekretär, beziehungsweise Sie, Herr Rasinger, werden einige Professoren kennen, die ihre Arbeit sehr wohl doppelgleisig machen und in diesem Fall auch doppelgleisig und zwei Mal aus demselben Budget – nämlich von der öffentlichen Hand – finanziert werden. Das ist einzustellen, und dagegen sprechen wir uns aus! (Beifall bei den Grünen.)

Da heute immer wieder davon gesprochen wird, dass mit den privaten Krankenhäusern nichts anderes als eine Wahlfreiheit für jeden Versicherten geschaffen wird und jeder Versicherte selbstverständlich den Anspruch hat, in ein Privatkrankenhaus zu gehen, frage ich Sie, wie weit die Realität von Ihren Vorstellungen abweicht.

Natürlich ist es nicht so, wie Sie sich das denken! Und niemand von Ihnen kann mir weismachen, dass eine Bäuerin, die bei der Bauernkrankenkasse versichert ist – oder inzwischen im Rahmen des ASVG – und in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb einen Unfall hat, dann die Möglichkeit hätte, sich mit ihrem Krankenschein in einer Privatklinik behandeln zu lassen. Abgesehen davon: Würde diese Bäuerin dann zu jenen PatientInnen gehören, die in der Privatklinik des jeweiligen Arztes ihre Rehabilitation machen könnte? – Natürlich nicht!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite