Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 109

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Herr Staatssekretär – Herr Bundesminister Haupt ist ja nicht hier –, mir tun Sie beide wirklich Leid! Kennen Sie den neuen Rechnungshofbericht "Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauches"? (Abg. Wochesländer: Ihr Mitleid brauchen wir nicht!)  – Ich zitiere:

"Das Bundesministerium verfügt über kein ausreichendes, die gesundheitspolitischen Aspekte des Suchtmittelmissbrauches berücksichtigendes Drogenstrategiekonzept. Darüber hinaus fehlt ein nationales Drogenkonzept, in dem Grundsätze und Ziele der österreichischen Drogenpolitik im Interesse eines koordinierten Vorgehens des Bundes und der Länder festgelegt sein sollten."

Jetzt gehen wir ins Detail, jetzt kann man da sehr viel zitieren, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bleiben wir bei dem Kapitel "Suchtmittelevidenzdatei": Die Erfassung der Meldungen und Mitteilungen der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden und so weiter "war jahrelang nur mit großer Verzögerung erfolgt, weshalb die Aktualität der Datenbank nicht mehr gegeben war". – Wollen Sie noch mehr hören über die personelle Situation in Ihrem Ministerium, Herr Staatssekretär? (Abg. Dr. Pumberger: ... jahrelang SPÖ-Gesundheitsminister!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine gute Drogenpolitik muss auf entsprechende Daten zurückgehen. Wir Sozialdemokraten verlangen einen umfassenden Drogenbericht, der vollständige Daten aufweist, einen Datenbestand, der geeignet ist, entsprechende Drogenpolitik zu machen. Für diesen Missstand, Herr Staatssekretär, sind Blau-Schwarz verantwortlich. Wir Sozialdemokraten werden hiebei nicht länger zusehen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. – Bitte.

14.23

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf ganz kurz noch einmal auf die Privatkrankenanstalten zurückkommen und ein bisschen meine Erfahrung aus Landessicht mit einfließen lassen. Immerhin war ich einige Jahre lang Krankenanstaltenreferent des Landes Kärnten und weiß aus dieser Zeit, wie wichtig letztendlich die Ergänzung des Angebotes im Gesundheitswesen durch Privatkrankenanstalten ist.

Ich möchte hier gar nicht darauf eingehen, dass es zum Beispiel zwischen dem Landeskrankenhaus Klagenfurt und der Sonderkrankenanstalt Althofen sogar einen Kooperationsvertrag im Bereich der Orthopädieversorgung der Kärntner Bevölkerung gibt – was ein Hinweis darauf ist, dass es durchaus sinnvoll ist, sowohl das eine als auch das andere zu hegen und zu pflegen, im Sinne der Qualitätssicherung für die österreichischen Patienten. (Abg. Leikam: ... Ausserwinkler!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist an sich, wie ich einem Zwischenruf meines Kollegen Leikam entnehme, durchaus kein ideologisch besetztes Thema. Du hast Recht, es war Kollege Michael Ausserwinkler, der diesen Kooperationsvertrag – durchaus auch in Wahrnehmung seiner sozialdemokratischen Verantwortung – abgeschlossen hat.

Aber letztlich geht es gar nicht darum, dass etwas besonders Neues entstünde. Im Gegenteil, es geht eigentlich nur um die gesicherte Finanzierung der Privatkrankenanstalten. Diese können, nebenbei bemerkt, nur nach einem sehr strengen Genehmigungsverfahren überhaupt ihre Tätigkeit aufnehmen. Das ist ja nicht wie bei einem Würstelstand, dass man sich mit einem Gewerbeschein einfach irgendwo hinstellen kann, sondern es wird geprüft, ob ein entsprechender Bedarf an den dort zu erbringenden Leistungen vorhanden ist oder nicht.

Es geht letztlich darum, dass eine Situation, etwas, was eigentlich bis heute schon sehr gut funktioniert hat, weiter verbessert wird, dass nämlich jenes leistungsabhängige Abrechnungssystem, das für die öffentlichen Krankenanstalten längst Gültigkeit hat, nun im Konsens mit den Privatkrankenanstalten auch dort zum Einsatz kommen kann.


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