Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 150

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 122.)

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung des Personalabbaus und Aufstockung des Personals im Bereich der Kontrolle des Straßengüterverkehrs.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Sozialbetrugs.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – (Ruf: Das haben wir schon abgestimmt!) Nein! – Das ist noch immer die Minderheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Nürnberger  – in Richtung der Freiheitlichen –: Wer zuletzt lacht, lacht am besten! – Lautes Lachen bei den Freiheitlichen.)

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2987/AB

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers mit der Ordnungszahl 2987/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche Frau Abgeordnete Mag. Muttonen, die Debatte zu eröffnen. – Bitte.

17.12

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit unserer heutigen Besprechung einer Anfragebeantwortung wollen wir ein Thema wieder in den Mittelpunkt rücken, das von enormer Bedeutung für den Kultur- und Wirtschaftsstandort Österreich ist, das aber in den letzten Jahren sehr stiefmütterlich behandelt worden ist, und zwar geht es dabei um den österreichischen Film und seine Förderung.

Als die blau-schwarze Bundesregierung den österreichischen Film vor ziemlich genau zwei Jahren in ihrem Regierungsprogramm zu einem Schwerpunkt erklärt hat, haben die Filmbranche und auch interessierte Beobachter mit Freude erwartet, dass der bereits eingeschlagene Weg fortgesetzt werden würde, nämlich eine substantielle Aufstockung der Förderungsmittel, um vernünftige Rahmenbedingungen für das österreichische Filmschaffen zu ermöglichen.

Immerhin interpretiert man im normalen Sprachgebrauch den Begriff "Schwerpunkt" dahin gehend, dass man einem Thema ein besonderes Augenmerk oder eine besondere Aufmerksamkeit oder auch eine besondere Förderung widmet. Wie sich relativ rasch herausgestellt hat, verstand die schwarz-blaue Regierung etwas ganz anderes unter dem Begriff "Schwerpunkt", nämlich "Schwer..." für erschwerend und "...punkt" für statisch, sich nicht von der Stelle bewegend. (Beifall bei der SPÖ.)


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