Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 163

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Huber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.07

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! So ganz unberechtigt war unsere Kritik offensichtlich nicht, wenn ich mir den Kommentar von Christoph Kotanko im "Kurier" anschaue, der mit "Haupts hilfloses Herumdoktern" übertitelt ist. Ich habe jetzt kurz diesen Beitrag überflogen. Es heißt hier zum Beispiel: "Dieser Wirklichkeit", nämlich dass es an allen Ecken und Enden krankt, "und anderen Tatsachen (laut Kärntner Ärztekammer können den Versicherten viele Leistungen nicht mehr gewährt werden) verweigert sich die Regierung. Statt Gesundheitspolitik wird vorrangig Personalpolitik betrieben." – Ich glaube, dem ist tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

Ich möchte auch noch einmal auf unseren Antrag bezüglich Qualitätssicherung von Blut und Blutprodukten eingehen. Es ist ein Antrag, der im Ausschuss von Ihnen von den Regierungsparteien beinhart abgeschmettert worden ist. Da kann man doch wirklich nicht von irgendeiner Ideologie reden, denn ich meine, die Sicherheit von Blut, die Sicherheit für Patientinnen und Patienten muss doch um Gottes willen unser aller Anliegen sein!

Heute haben Sie, Herr Staatssekretär, im Plenum gemeint, dieses Blutsicherheitsgesetz, das wir haben, ist modern und daher völlig ausreichend. Im Ausschuss haben Sie aber in diesem Bereich durchaus noch Handlungsbedarf gesehen. Sie haben sogar berichtet, dass Systeme, die eine lückenlose Qualitätssicherung von der Produktion über den Transport, die Lagerung bis zur Verwendung gewährleisten, getestet werden, also Systeme, die eine durchgehende elektronische Nachvollziehbarkeit garantieren. Trotzdem ist dieser Antrag abgelehnt worden. Das ist ein Beispiel dafür, wie Sie mit der Opposition und mit Anträgen der Opposition umgehen.

Es kann Ihnen doch nicht egal sein, wenn Patienten mit ansteckenden Krankheiten infiziert werden! Es müsste doch Einigkeit in diesem Haus darüber geben, dass alle möglichen Gefahrenquellen auszuschalten sind und dass die höchstmögliche Sicherheit für Patientinnen und Patienten gewährleistet sein muss; und es gibt eine Reihe von Gefahrenquellen, die sich immer wieder zeigen.

Es gibt die Gefahrenquelle Personal, wo wir meinen, dass es ein Mehr an Aufklärung und an Schulungsmaßnahmen bezüglich Hygiene geben muss. Es gibt die Gefahrenquelle medizinische Instrumente. Hygienevorschriften und Entkeimungsverfahren in den Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen müssen kritisch geprüft werden, denn es besteht eine Ansteckungsgefahr dadurch, dass immer neue und andere Instrumente, insbesondere für die Knopflochchirurgie und die Endoskopie, auf den Markt kommen, aber ohne die dazugehörigen Hygienevorschriften und ohne die passenden Entkeimungsvorrichtungen.

Durch die neuen Fälle von Hepatitis C-Infektionen ist auch die mangelnde Qualitätssicherung bei der Eigenblutversorgung sichtbar geworden. Meine Kollegin Lapp ist ja darauf bereits eingegangen.

Handlungsbedarf ist also gegeben, und die technischen Möglichkeiten dafür gibt es auch. Warum aber, frage ich Sie, gibt es da keine gemeinsame Erkenntnis im Hinblick auf mehr Sicherheit in diesem Bereich?

Stimmen Sie unserem Antrag zum Wohle von Patientinnen und Patienten, die Bluttransfusionen brauchen, zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wochesländer. – Bitte.

18.11

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe heute wirklich den ganzen Tag lang die Debatten


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