Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 166

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Wenn es diesem Arzt möglich ist, auf Grund der Daten der WHO darüber Auskunft zu geben, dann frage ich mich schon, wieso es der SPÖ nicht möglich ist, auf Grund des vorhandenen Zahlenmaterials Auskunft über ihre Drogenpolitik zu geben.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen eine verlässliche Politik. Wir brauchen eine richtige Schulpolitik, wir brauchen eine richtige Familienpolitik, und ich meine, dass das Kindergeld in seiner Gesamtheit wesentlich dazu beitragen wird, dass wir in Zukunft weniger Drogenabhängige haben werden.

In diesem Sinne plädiere ich für eine vernünftige Haltung in dieser Frage und freue mich auf jede Diskussion mit Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition. Das, was die SPÖ zurzeit dazu anbietet, ist mir aber angesichts dieses großen Problems doch ein bisschen zu wenig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waneck zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.19

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht bin ich nicht ganz richtig verstanden worden, aber ich habe, so meine ich jedenfalls, deutlich gesagt, dass die sogenannten Privatspitäler, wozu es heute einen Gesetzesbeschlusss des Nationalrates geben wird, eine Einrichtung sind, die sich in den letzten 30 Jahren entwickelt hat. Seit 1971 bin ich Arzt und habe die Entwicklung auf diesem Gebiete mitgemacht, und ich möchte daher sagen: Sozialdemokratische Alleinregierungen haben stets auch diese Seite unseres Krankenhauswesens gefördert. – Ich meine also, wir sind da alle in guter Gesellschaft.

Nichts anderes ist geschehen, als dass man da eine Inflationsanpassung gemacht hat, die unter der Inflationsrate liegt, nämlich von einem Rahmen – ich darf das wiederholen – von 977 Millionen auf 1 Milliarde Schilling. Um nichts anderes ist es gegangen.

Das, was neu ist, ist die Einbindung in die vergleichbare Finanzierungsform der so genannten Fondsspitäler, nämlich der leistungsbezogenen Krankenhausfinanzierung. Das ermöglicht uns in Hinkunft, jene Privatspitäler, die die gleiche Spitzenqualität bieten, darzustellen. Es werden jene Schwierigkeiten haben, die das nicht können. Das ist aber auch Zweck einer Qualitätssicherung.

Ich möchte nicht verhehlen, dass es bei diesen Privatspitälern auch eine Zahl gemeinnütziger Spitäler gibt, auch konfessionelle, die sich seit Jahrzehnten vergeblich bemühen, in die Gruppe der Fondsspitäler aufgenommen zu werden. Jetzt haben sie endlich die Möglichkeit, auf diese Weise auch in Hinkunft entsprechend gemeinnützig tätig zu werden.

Ein weiterer Punkt – auch da ist mir, wie ich meine, nicht ganz genau zugehört worden – sind die Blutsicherungsgesetze. Ich habe gesagt, es ist aus ärztlicher Sicht sträflich, dass es so lange keines gegeben hat. Seit 1997 haben wir endlich eines, und es ist ein sehr modernes Gesetz, das genau den EU-Richtlinien entspricht. Es wäre völlig falsch, von dieser Stelle aus zu behaupten, dass nichts geändert werden muss, nichts angepasst werden muss. Die Medizin und ihr Fortschritt zwingen uns praktisch jährlich, ja monatlich, entsprechende Adaptionen vorzunehmen.

Wenn hier jemand steht und sagt, er hat alles getan, dann ist das seine Pensionsrede. Es gilt, da ständig etwas zu verbessern.

In diesem Zusammenhang ist auch die Verfolgung der Blutprodukte zu sehen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, bleiben Sie bitte realistisch: Hier geht es darum, dass Systeme angeboten werden, die noch nirgends erprobt wurden, und wir haben jetzt zwei gefunden – eines davon könnte dann Weltspitze sein –, die in Erprobung gehen. Es wäre genauso, wie


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