Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 167

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wenn Sie vom Gesundheitsstaatssekretär verlangten, dass es bis zum Jahre 2003 eine Impfung gegen Krebs geben muss. Das kann Ihnen niemand versprechen.

Jetzt wurde ein System entwickelt, mit dem der genaue Lebenslauf eines Blutproduktes verfolgt werden kann, das mit morgigem Tag im AKH bei Universitätsprofessor Höcker erstmals in den Probelauf geht, und zwar in einen intensiven, sehr kurzen Probelauf, sodass wir bereits im August die entsprechenden Resultate haben werden.

Es geht im Februar im Lainzer Krankenhaus in Erprobung, und ein zweites System im März im Hanusch-Krankenhaus. Dieses System hat allerdings den Nachteil, dass im Verlauf des Lebens eines solchen Blutproduktes Temperaturschwankungen nicht registriert werden können. Das andere System wird das können. Daher meine ich, dass es, wenn es funktioniert, das überlegenere sein wird.

Meiner Ansicht nach ist es wesentlich, dass man bei Forderungen in der Realität bleibt. Man kann nicht etwas fordern, was jetzt zwar in Erprobung geht, aber von vornherein determinieren, dass man es dann implementieren muss – und das verlangen Sie. Wenn sich nämlich herausstellt, dass es nicht das Geeignete ist, müssen wir uns nach etwas anderem umschauen. Es gibt aber auf der Welt derzeit noch keine anderen und besseren Systeme. Diesbezüglich muss man zumindest dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung tragen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt hinweisen. Es wurde von Entziehung von Geldern aus dem Gesundheitswesen gesprochen. Ich kann mich noch erinnern, im Februar 2000 war die Prognose, die von der "Hauptverbandführung alt" gemacht wurde, dass wir mit heutigem Tag einen Abgang von 490 Millionen € zu erwarten haben werden. Wir haben es umgedreht! Wir haben 420 Millionen € bereits hereingebracht, ohne dass sich irgendetwas an der Qualität der Medizin verschlechtert hätte. Allein bei den Medikamenten waren es 180 Millionen €, etwas, was Sie im Frühjahr des vorigen Jahres noch belächelt haben.

Ich sehe aber andere Probleme. Ich habe hier ein Rezept der Wiener Gebietskrankenkasse, mit dem einer jungen Frau, die an einer schmerzhaften Entzündung gelitten hat, ein Medikament verschrieben wurde, das in der Regel vom entsprechenden Arzt mit dem Vermerk "IND", das heißt: indiziert, verschrieben werden kann. Das unterliegt dann zusätzlich einer späteren Stichprobenkontrolle.

Diese Patientin ist mit dem Rezept zur Gebietskrankenkasse gegangen. Eine Bestätigung wurde abgelehnt, weil keine entsprechende Begründung gegeben war, die aber gar nicht erforderlich ist. Sie ist zum Arzt zurückgegangen, der eine zehn Zeilen lange Begründung geschrieben hat. Bei der zweiten Vorsprache ist es mit der Begründung abgelehnt worden: Kann nicht mehr verordnet werden, weil die Regierung Sparen verordnet hat.

Jetzt sage ich Ihnen, was dieses Medikament – ich sage Ihnen nicht, wie es heißt – gekostet hätte: 10 €, also 137 S. Dafür musste eine Patientin zweimal zur Gebietskrankenkasse fahren, um es dann nicht bewilligt zu bekommen. (Abg. Haigermoser: Das ist ein Skandal!) Ich glaube, das sind Dinge, wo wir noch viel Arbeit vor uns haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Lackner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen.

18.26

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich berichtige tatsächlich. Herr Staatssekretär Waneck hat behauptet, dass wir seinen Worten nicht andächtig lauschen. – Das Gegenteil ist der Fall, wir lauschen natürlich andächtig Ihren Worten, Herr Staatssekretär, sonst wäre die weitere Berichtigung nicht möglich. Sie haben behauptet, die Erhöhung für die Privatspitäler betrage 2,5 Prozent. Ich berichtige wiederum tatsächlich: In


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